Wann muss man den Führerschein komplett neu machen?

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Die Wiedererteilung des Führerscheins nach Ablauf der Sperrfrist ist nach 10 bis 15 Jahren ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) möglich. Eine ununterbrochene Tilgungsfrist ist entscheidend für eine zeitnahe Neuerteilung. Unterbrechungen verlängern den Prozess, selbst ohne anstehende MPU.

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Führerschein komplett neu machen: Wann ist es notwendig?

Der Verlust des Führerscheins ist ein einschneidendes Ereignis. Doch wann muss der Führerschein tatsächlich komplett neu gemacht werden und was unterscheidet dies von einer bloßen Verlängerung oder Wiedererteilung? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier klären wir die wichtigsten Punkte.

1. Ablauf der Gültigkeit: Die gängigste Situation ist der Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins. Dieser muss, je nach Ausstellungsdatum und Bundesland, in regelmäßigen Abständen umgetauscht werden. Dies ist jedoch keine Neu-Machung im eigentlichen Sinne, sondern lediglich ein Austausch des Dokumentes gegen ein neues, das den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Hierbei werden keine Prüfungen abgelegt.

2. Entziehung des Führerscheins: Die Entziehung des Führerscheins aufgrund von Verkehrsverstößen, wie z.B. Fahrens unter Alkoholeinfluss oder wiederholten schweren Verstößen, ist ein deutlich gravierenderer Fall. Nach Ablauf einer behördlich festgelegten Sperrfrist kann der Führerschein wiedererteilt werden. Wichtig: Ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und der Schwere der Verstöße ab. Die Aussage, dass die Wiedererteilung nach 10 bis 15 Jahren ohne MPU möglich sei, ist eine Vereinfachung. Diese Zeitspanne bezieht sich auf die Tilgungsfrist der Eintragung im Fahreignungsregister (FAER). Eine ununterbrochene Tilgungsfrist ist jedoch keine Garantie für eine MPU-freie Wiedererteilung. Der Fahrerlaubnisbehörde obliegt die Entscheidung, ob eine MPU notwendig ist, um die Fahreignung zu überprüfen. Unterbrechungen dieser Frist, z.B. durch neue Verstöße, verlängern den Prozess deutlich, auch wenn keine MPU angeordnet wird.

3. Änderung der persönlichen Daten: Änderungen des Namens, der Adresse oder des Wohnorts erfordern in der Regel lediglich eine Aktualisierung der Daten auf dem Führerschein. Ein kompletter Neuantrag ist nicht erforderlich.

4. Verlust oder Diebstahl: Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins muss ein Ersatz beantragt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Neu-Machung, sondern um den Ersatz eines verloren gegangenen Dokuments. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

5. Erkrankung oder Behinderung: Bei Erkrankungen oder Behinderungen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine erneute Überprüfung der Fahreignung anordnen. Dies kann die Vorlage von ärztlichen Gutachten und gegebenenfalls eine MPU erfordern. In diesem Fall muss der Führerschein nicht zwangsläufig komplett neu gemacht werden, jedoch ist eine erneute Prüfung der Fahreignung erforderlich, die im schlechtesten Fall zum Entzug und später zur Neuerteilung führen kann. Diese Neuerteilung beinhaltet dann die Ablage aller notwendigen Prüfungen, entsprechend der jeweiligen Führerscheinklasse.

Zusammenfassend: Ein Führerschein wird “komplett neu gemacht”, wenn nach einem Entzug die Fahreignung erneut nachgewiesen und alle notwendigen Prüfungen (theoretische und praktische Prüfung) wieder abgelegt werden müssen. Der bloße Ablauf der Gültigkeit, der Verlust des Dokuments oder Änderungen der persönlichen Daten erfordern dies nicht. Die Wiedererteilung nach einer Sperrfrist ist ein komplexer Prozess, dessen Dauer und Anforderungen von den Umständen des Führerscheinentzugs abhängig sind. Eine rechtzeitige und umfassende Beratung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist daher dringend zu empfehlen.