Wann ist man in England volljährig?

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Die Volljährigkeit in England ist mit 18 Jahren erreicht. Personen ab diesem Alter genießen volle rechtliche Handlungsfähigkeit. Jugendschutzbestimmungen gelten entsprechend.
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Volljährigkeit in England: Mit 18 Jahren ein Erwachsener im Recht

In England, wie auch in vielen anderen Ländern der Welt, wird die Volljährigkeit mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Dieser Zeitpunkt markiert einen bedeutsamen Übergang: Ab diesem Alter genießt man volle rechtliche Handlungsfähigkeit und wird als Erwachsener betrachtet. Das bedeutet konkret, dass man – im Gegensatz zu Minderjährigen – vollumfänglich über seine eigenen Angelegenheiten entscheiden und Verträge abschließen kann. Diese rechtliche Mündigkeit hat weitreichende Konsequenzen in verschiedenen Lebensbereichen.

Rechtliche Handlungsfähigkeit: Ein Überblick

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit erlangt man die Fähigkeit, eigenständig Verträge zu schließen, Kredite aufzunehmen, Grundstücke zu kaufen und zu verkaufen, sowie Testamente zu verfassen. Man kann selbstständig vor Gericht klagen und verklagt werden und ist für seine eigenen Handlungen voll verantwortlich. Diese Handlungsfähigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche des Zivilrechts. Auch im Strafrecht ändert sich die Situation grundlegend: Die Strafmündigkeit beginnt ebenfalls mit 18 Jahren, wobei natürlich auch vorher begangene Straftaten geahndet werden.

Jugendschutz und Einschränkungen trotz Volljährigkeit

Obwohl die Volljährigkeit mit 18 Jahren erreicht ist, bleiben einige Einschränkungen bestehen. Dies betrifft vor allem den Jugendschutz. Der Konsum von Alkohol und Tabakprodukten ist zwar ab 18 erlaubt, jedoch unterliegt der Verkauf dieser Produkte strengen gesetzlichen Regelungen. Ähnliches gilt für den Zugang zu bestimmten Inhalten, wie beispielsweise gewaltverherrlichenden Filmen oder Spielen, die je nach Bewertung durch die entsprechenden Instanzen nur eingeschränkt zugänglich sind.

Ausnahmen von der Volljährigkeit

Es gibt Ausnahmen von der Regel, dass man mit 18 Jahren volljährig ist. In bestimmten Bereichen, wie beispielsweise der Eheschließung, kann es unter bestimmten Umständen bereits früher zu einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit kommen. Dies unterliegt jedoch strengen Auflagen und bedarf in der Regel der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds.

Fazit: Mehr Rechte, mehr Verantwortung

Die Volljährigkeit in England mit 18 Jahren bedeutet einen klaren Einschnitt im Leben eines Menschen. Mit dem Erreichen dieses Alters erhält man weitreichende Rechte und Freiheiten, aber gleichzeitig auch mehr Verantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen. Es ist wichtig, sich über die damit verbundenen Rechte und Pflichten umfassend zu informieren und diese verantwortungsvoll auszuüben. Die Grenzen zwischen Jugendschutzbestimmungen und vollständiger Handlungsfähigkeit sind zwar fließend, jedoch klar definiert und sollten von allen Beteiligten beachtet werden.