Was darf ein Lehrling dazuverdienen?

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Ein Nebenjob während der Ausbildung kann deine finanzielle Situation verbessern, ist aber bei Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beachten. Dein Verdienst wird bis zu einem Freibetrag von 255 Euro netto nicht angerechnet. Liegst du darüber, reduziert dies deine BAB. Plane deinen Nebenverdienst also sorgfältig, um keine unerwünschten Kürzungen zu riskieren.

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Nebenjob in der Ausbildung: Was ist erlaubt und wie wirkt sich das auf die BAB aus?

Für viele Azubis ist die Ausbildungsvergütung knapp bemessen. Ein Nebenjob kann da Abhilfe schaffen und die finanzielle Situation aufbessern. Doch wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, sollte die Regeln zum Hinzuverdienst genau kennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Dieser Artikel klärt auf, was erlaubt ist und wie sich ein Nebenjob auf die BAB auswirkt.

Die gute Nachricht zuerst: Ein gewisser Zuverdienst ist während der Ausbildung und dem Bezug von BAB ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber räumt Azubis einen Freibetrag von monatlich 255 Euro netto ein. Das bedeutet: Solange dein Nebenverdienst diesen Betrag nicht übersteigt, bleibt deine BAB unangetastet. Du kannst also bis zu 255 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf deine finanzielle Unterstützung hat.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto. Der Freibetrag bezieht sich auf dein Nettogehalt, also das Geld, das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf deinem Konto landet. Dein Bruttogehalt, also der Verdienst vor Abzügen, kann demnach höher liegen.

Übersteigt dein Nebenverdienst die 255 Euro-Grenze, wird der übersteigende Betrag auf deine BAB angerechnet. Das bedeutet, deine BAB wird gekürzt. Je höher dein Zuverdienst, desto geringer fällt deine BAB aus. Im Extremfall kann die BAB sogar komplett entfallen.

Wie wird die Anrechnung berechnet?

Die Agentur für Arbeit rechnet den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, anteilig auf deine BAB an. Die genaue Berechnung kann komplex sein und hängt von deiner individuellen Situation ab. Es empfiehlt sich daher, bei der Agentur für Arbeit nachzufragen und sich individuell beraten zu lassen.

Worauf sollte man achten?

  • Transparenz: Informiere die Agentur für Arbeit umgehend über die Aufnahme eines Nebenjobs und teile deinen voraussichtlichen Verdienst mit. So vermeidest du Nachzahlungsforderungen.
  • Dokumentation: Hebe alle Gehaltsabrechnungen und relevanten Dokumente sorgfältig auf. Diese dienen als Nachweis für deine Einkünfte.
  • Planung: Plane deinen Nebenjob sorgfältig und kalkuliere deinen Verdienst realistisch. Berücksichtige dabei auch mögliche Schwankungen im Arbeitsaufkommen.
  • Priorität Ausbildung: Der Nebenjob sollte deine Ausbildung nicht beeinträchtigen. Achte darauf, dass du genügend Zeit zum Lernen und für deine Ausbildungsaufgaben hast.

Ein Nebenjob kann eine wertvolle Ergänzung zur Ausbildung sein und dir finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen. Informiere dich jedoch im Vorfeld gut über die Regelungen zur BAB und plane deinen Zuverdienst sorgfältig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Im Zweifelsfall wende dich an deine Berufsberatung oder die Agentur für Arbeit. Sie können dir weiterhelfen und individuelle Fragen beantworten.