Wie alt ist man als Minderjähriger?

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Die Grenze zur Volljährigkeit liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Darunter unterscheidet man zwischen Geschäftsunfähigkeit, beschränkter Geschäftsfähigkeit (7-17 Jahre) mit unterschiedlichen Stufen der Eigenverantwortung, je nach Alter. Die volle Handlungsfähigkeit erlangt man erst mit der Volljährigkeit.
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Altersgrenzen für Minderjährige in Deutschland

In Deutschland gilt man als Minderjähriger, bis man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Innerhalb der Altersgruppe der Minderjährigen gibt es jedoch unterschiedliche Stufen der Geschäftsfähigkeit und Selbstständigkeit.

Geschäftsunfähigkeit (0-6 Jahre)

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie keine verbindlichen Verträge abschließen oder Rechtshandlungen vornehmen können. Für sie handeln in der Regel ihre gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit (7-17 Jahre)

Kinder im Alter von sieben bis 16 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können bestimmte Rechtsgeschäfte selbstständig vornehmen, benötigen jedoch für andere die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Stufen der beschränkten Geschäftsfähigkeit

  • 7-13 Jahre: Kinder in diesem Alter können Taschengeldverträge abschließen, kleine Einkäufe tätigen und Dienste wie einen Haarschnitt in Anspruch nehmen.
  • 14-17 Jahre: Jugendliche in dieser Altersgruppe können größere Verträge abschließen, z. B. für die Nutzung von Handyverträgen oder die Eröffnung eines Bankkontos. Sie können auch eine Arbeit aufnehmen, benötigen jedoch für bestimmte Tätigkeiten die Zustimmung ihrer Eltern.

Volle Handlungsfähigkeit (ab 18 Jahre)

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt man die volle Handlungsfähigkeit. Das bedeutet, dass man alle Entscheidungen selbstständig treffen und für seine Handlungen die Verantwortung übernehmen kann.