Ist ein Druckminderer Pflicht?

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Die Trinkwasserverordnung schreibt maximal 6 bar Druck vor. Ein Druckminderer ist gemäß DIN 1986 oft erforderlich, obgleich lokale Vorschriften Vorrang haben und die konkrete Anforderung situationsabhängig ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zwingend.
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Ist ein Druckminderer für Trinkwasser Pflicht?

Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt den maximal zulässigen Druck für Trinkwasserinstallationen auf 6 bar fest. Dies dient dem Schutz der Hausinstallation, der Armaturen und der Verbraucher vor zu hohem Wasserdruck.

DIN 1986 empfiehlt Druckminderer

Die DIN 1986 “Wasserversorgung – Installation” empfiehlt den Einsatz von Druckminderern in Trinkwasserinstallationen, die an einen öffentlichen Versorgungsnetz angeschlossen sind. Ziel ist es, den Druck auf den empfohlenen Wert von 4 bar zu reduzieren, um die Lebensdauer der Installation zu verlängern und Schäden zu vermeiden.

Situationsspezifische Anforderungen

Ob ein Druckminderer tatsächlich erforderlich ist, hängt jedoch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Lokale Wasserversorger haben die Möglichkeit, eigene Vorschriften zu erlassen, die die Anforderungen an den Wasserdruck festlegen. Diese Vorschriften haben Vorrang vor den Empfehlungen der DIN 1986.

Gesetzliche Vorgaben beachten

Unabhängig von lokalen Vorschriften ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der TrinkwV zwingend. Sollte der Wasserdruck in einer Trinkwasserinstallation den zulässigen Wert von 6 bar überschreiten, muss ein Druckminderer installiert werden, um eine Gefährdung der Verbraucher und der Installation auszuschließen.

Vorteile eines Druckminderers

Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bietet der Einsatz eines Druckminderers weitere Vorteile:

  • Verlängerung der Lebensdauer von Hausinstallationen und Armaturen
  • Reduzierung von Geräuschen in der Wasserleitung
  • Verhinderung von Wasserschäden durch Leckagen

Fazit

Die Frage, ob ein Druckminderer für Trinkwasser Pflicht ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die TrinkwV schreibt zwar einen maximalen Druck von 6 bar vor, die konkrete Anforderung kann jedoch je nach örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten variieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist jedoch in jedem Fall zwingend. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Fachhandwerker zu konsultieren, um die richtige Entscheidung für die individuelle Situation zu treffen.