Was fällt unter aktivierte Eigenleistungen?
Unter aktivierten Eigenleistungen versteht man selbst erstellte Vermögenswerte, die nicht veräußert, sondern vom Unternehmen selbst genutzt werden und daher bilanziert werden.
Aktivierte Eigenleistungen: Mehr als nur selbst gemachte Handarbeit
Der Begriff “aktivierte Eigenleistungen” klingt zunächst nach handwerklicher Tätigkeit im Betrieb. Tatsächlich geht es aber um einen weitaus umfassenderen Bereich der Unternehmensbuchhaltung. Unter aktivierten Eigenleistungen versteht man die selbst erstellten immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, sondern dauerhaft im Unternehmen eingesetzt werden und deshalb in der Bilanz aktiviert, also als Vermögenswert ausgewiesen werden. Im Gegensatz zu Leistungen, die sofort als Aufwand gebucht werden, werden aktivierte Eigenleistungen über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Was fällt unter aktivierte Eigenleistungen?
Die Bandbreite aktivierter Eigenleistungen ist überraschend groß und reicht von klassischen handwerklichen Arbeiten bis hin zu komplexen IT-Projekten. Konkret fallen folgende Leistungen typischerweise darunter:
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Entwicklung von Software: Die interne Entwicklung eigener Softwareprogramme, die für den unternehmerischen Betrieb unerlässlich sind, gilt als aktivierte Eigenleistung. Dies umfasst die Programmierung, das Testing und die Dokumentation. Die Kosten werden über die Nutzungsdauer der Software abgeschrieben.
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Erstellung von Datenbanken: Ähnlich verhält es sich mit der Entwicklung interner Datenbanken, die für die Unternehmensabläufe essentiell sind und über einen längeren Zeitraum genutzt werden.
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Baumaßnahmen: Der Eigenbau von Produktionsanlagen, Betriebsgebäuden oder Erweiterungen des Firmengebäudes stellt ebenfalls eine aktivierte Eigenleistung dar. Hier sind die Materialkosten und die Arbeitskosten der eigenen Mitarbeiter zu berücksichtigen.
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Entwicklung von Patenten und Gebrauchsmustern: Die Kosten für die Entwicklung und Anmeldung von Schutzrechten, die dem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, werden aktiviert.
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Erstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen: Speziell angefertigte Werkzeuge oder Vorrichtungen, die für die Produktion notwendig sind und über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden, können aktiviert werden.
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Entwicklung von Geschäftsmodellen und Marketingkonzepten: Obwohl immateriell, können umfangreiche und dokumentierte Entwicklungsleistungen im Bereich Business Development unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden. Die Dokumentation der Leistungen ist hier essentiell.
Voraussetzungen für die Aktivierung:
Nicht jede selbst erstellte Leistung kann aktiviert werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wirtschaftliche Bedeutung: Die Eigenleistung muss einen erheblichen Wert für das Unternehmen darstellen. Kleinere, unbedeutende Leistungen werden als Aufwand gebucht.
- Zurechenbarkeit: Die Kosten müssen eindeutig der Eigenleistung zugeordnet werden können.
- Erfolgswahrscheinlichkeit: Es muss wahrscheinlich sein, dass die Eigenleistung dem Unternehmen auch zukünftig Nutzen bringt.
- Nachhaltigkeit: Die Eigenleistung muss über einen längeren Zeitraum genutzt werden.
- Zuverlässige Kostenrechnung: Die Kosten der Eigenleistung müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.
Fazit:
Aktivierte Eigenleistungen stellen einen wichtigen Bestandteil der Unternehmensbilanzierung dar. Sie ermöglichen eine realistischere Darstellung des Vermögens und sind von großer Bedeutung für die Jahresabschlusserstellung. Eine korrekte Bewertung und Aktivierung erfordert jedoch eine genaue Prüfung der oben genannten Voraussetzungen und eine fundierte Kostenrechnung. Im Zweifel sollte die Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Anspruch genommen werden.
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