Was ist keine Leistung der privaten Unfallversicherung?

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Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Unfallfolgen. Kurzfristige Verletzungen wie ein vollständig heilender Trümmerbruch oder Krankheiten wie ein Herzinfarkt sind nicht abgedeckt. Die Invalidität muss unfallbedingt sein.

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Was die private Unfallversicherung nicht leistet

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall bleibende Schäden hinterlässt. Sie bietet finanzielle Unterstützung, um die Folgen der Invalidität zu bewältigen. Doch was viele nicht wissen: Nicht jeder Unfall und jede Verletzung wird abgedeckt. Es gibt klare Grenzen der Leistungspflicht.

Im Kern geht es um die Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung. Ein verstauchter Knöchel, eine Platzwunde oder ein Knochenbruch, der vollständig ausheilt, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Auch wenn diese Verletzungen schmerzhaft und mit Kosten verbunden sind, konzentriert sich die Unfallversicherung auf die dauerhaften Folgen eines Unfalls. Die Invalidität muss nachweislich und dauerhaft bestehen bleiben.

Krankheiten sind generell ausgeschlossen. Ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder eine Krebserkrankung werden nicht von der privaten Unfallversicherung abgedeckt, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem Unfall – etwa durch Stress – auftreten könnten. Der Unfall muss die direkte Ursache für die Invalidität sein.

Folgeschäden von Krankheiten, die durch einen Unfall verschlimmert werden, sind ebenfalls in der Regel nicht versichert. Hat beispielsweise jemand Osteoporose und erleidet durch einen Sturz einen Knochenbruch, wird die Unfallversicherung zwar für die Folgen des Bruchs aufkommen, nicht aber für die bereits bestehende Osteoporose.

Auch psychische Erkrankungen, die allein durch einen Unfall verursacht wurden, sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt. Hier kommt es stark auf die individuellen Vertragsbedingungen an. Manche Tarife bieten zusätzliche Leistungen für psychische Folgen von Unfällen, dies ist aber nicht der Standard.

Vorsätzliche Selbstverletzung und Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sind ebenfalls Ausnahmegründe. Die Versicherungsleistung kann in diesen Fällen verweigert oder gekürzt werden.

Zusammenfassend leistet die private Unfallversicherung nicht bei:

  • Vorübergehenden Verletzungen ohne bleibende Schäden
  • Krankheiten, auch wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit einem Unfall stehen
  • Verschlimmerung von Vorerkrankungen durch einen Unfall
  • Psychischen Erkrankungen (oft nur eingeschränkt oder gar nicht)
  • Vorsätzlicher Selbstverletzung
  • Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, die genauen Bedingungen des eigenen Versicherungsvertrages sorgfältig zu prüfen. Im Zweifelsfall sollte man sich an seinen Versicherungsberater wenden und sich ausführlich informieren. Nur so kann man sicher sein, im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.