Was kann man beantragen, wenn die Rente nicht reicht?

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Wenn die Rente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann Grundsicherung beantragt werden. Diese sichert das Existenzminimum im Alter und bei voller Erwerbsminderung. Das Einkommen von Kindern oder Eltern wird in der Regel nicht berücksichtigt. Lediglich bei Jahreseinkommen von über 100.000 Euro der Angehörigen kann eine Anrechnung erfolgen.

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Wenn die Rente nicht reicht: Grundsicherung als Rettungsanker

Die Rente ist für viele Menschen die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Doch was passiert, wenn die monatliche Rente nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken? Diese Situation ist leider keine Seltenheit und betrifft sowohl Rentnerinnen und Rentner als auch Menschen, die aufgrund von voller Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Glücklicherweise gibt es in Deutschland ein soziales Netz, das in solchen Fällen Unterstützung bietet: die Grundsicherung.

Was ist Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine Leistung, die das Existenzminimum im Alter und bei voller Erwerbsminderung sichert. Sie soll sicherstellen, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ein menschenwürdiges Leben führen können.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch auf Grundsicherung haben grundsätzlich Personen, die:

  • Das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.

Was beinhaltet die Grundsicherung?

Die Grundsicherung umfasst verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, den notwendigen Bedarf zu decken. Dazu gehören:

  • Regelbedarf: Ein monatlicher Betrag, der für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und andere persönliche Bedürfnisse vorgesehen ist. Die Höhe des Regelbedarfs wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an den Lebenshaltungskosten.
  • Kosten der Unterkunft und Heizung: Angemessene Miet- und Heizkosten werden übernommen. Die Angemessenheit wird von den Kommunen festgelegt und variiert je nach Wohnort.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel übernommen.
  • Einmalige Leistungen: Bei besonderen Bedarfslagen können einmalige Leistungen, beispielsweise für die Anschaffung von Möbeln oder Haushaltsgeräten, gewährt werden.

Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Die Berechnung der Grundsicherung ist komplex und hängt von den individuellen Umständen ab. Grundsätzlich gilt:

  • Einkommen: Die Rente und andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung oder Verpachtung) werden auf die Grundsicherung angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht berücksichtigt werden.
  • Vermögen: Auch das Vermögen wird bei der Berechnung berücksichtigt. Es gibt jedoch Schonvermögen, das nicht angerechnet wird. Dazu gehören beispielsweise ein angemessenes selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung sowie kleinere Ersparnisse.

Wichtig zu wissen: Die Rolle von Kindern und Eltern

Ein häufiges Missverständnis ist, dass das Einkommen der Kinder oder Eltern bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt wird. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Lediglich wenn das jährliche Gesamteinkommen der Angehörigen über 100.000 Euro liegt, kann eine Anrechnung erfolgen. Hier wird dann geprüft, ob die Angehörigen in der Lage sind, einen Teil des Bedarfs zu decken.

Wie beantrage ich Grundsicherung?

Der Antrag auf Grundsicherung muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Es ist ratsam, sich vorab beraten zu lassen, um alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag korrekt auszufüllen. Die Sozialämter bieten in der Regel kostenlose Beratungen an. Auch Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie können bei der Antragstellung behilflich sein.

Fazit

Die Grundsicherung ist ein wichtiger Baustein des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie bietet Menschen, deren Rente nicht ausreicht oder die aufgrund von Erwerbsminderung nicht arbeiten können, ein soziales Netz. Scheuen Sie sich nicht, Grundsicherung zu beantragen, wenn Sie in Not geraten sind. Es ist Ihr gutes Recht und ermöglicht Ihnen, ein würdevolles Leben zu führen. Die Beratung durch Fachleute kann Ihnen helfen, den Antragsprozess zu verstehen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.