Was kommt auf einen zu, wenn man mit 50 auf einer 30 Zone geblitz wird in Probezeit?

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Innerhalb der Probezeit kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h in einer 30er-Zone zwar ein Bußgeld von bis zu 70 Euro nach sich ziehen, hat aber keine direkten Auswirkungen auf den Führerschein. Ob in der Stadt oder auf einer Landstraße geblitzt, die Konsequenzen bleiben bei dieser geringen Überschreitung vorerst gleich.

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Geblitzt in der 30er-Zone mit 50 km/h in der Probezeit: Was jetzt droht

Die Probezeit ist eine sensible Phase für jeden Führerscheinneuling. Ein Moment der Unachtsamkeit, ein zu schwerer Fuß auf dem Gaspedal – und schon ist es passiert: Man wird geblitzt. Besonders unangenehm wird es, wenn dies in einer 30er-Zone und mit einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung geschieht. Was bedeutet das konkret, wenn man mit 50 km/h in einer solchen Zone während der Probezeit erwischt wird? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die möglichen Konsequenzen.

Die Ausgangslage: Probezeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Während der zweijährigen Probezeit gelten für Fahranfänger strengere Regeln als für erfahrene Autofahrer. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden hier besonders genau unter die Lupe genommen. Grundsätzlich wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegende Verstöße) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Verstöße) unterschieden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h oder mehr innerorts wird in der Regel als A-Verstoß gewertet.

Konsequenzen bei 20 km/h zu schnell in der 30er-Zone

Wer in der Probezeit mit 50 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld: Es droht ein Bußgeld von in der Regel 100 Euro.
  • Punkte in Flensburg: Zusätzlich werden 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
  • Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, also auf insgesamt vier Jahre.
  • Aufbauseminar: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. Dieses Seminar dient dazu, das Fehlverhalten zu reflektieren und das Bewusstsein für sicheres Fahren zu schärfen. Die Kosten für das Seminar müssen selbst getragen werden.

Weitere mögliche Folgen

Neben den genannten Sanktionen können noch weitere Konsequenzen drohen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis: Werden innerhalb der Probezeit weitere A-Verstöße oder zwei B-Verstöße begangen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • Psychologisches Gespräch: In manchen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde ein psychologisches Gespräch anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen.

Wichtig zu wissen

  • Toleranzabzug: Bei Geschwindigkeitsmessungen wird in der Regel ein Toleranzwert abgezogen. Dieser beträgt meist 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei höheren Geschwindigkeiten.
  • Einspruch: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
  • Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, um die individuelle Situation zu beurteilen und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen.

Fazit

Wer in der Probezeit mit 50 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg drohen die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars. Im schlimmsten Fall kann sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Es ist daher ratsam, sich stets an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und die Probezeit ernst zu nehmen.