Was macht man mit dem Ausweis eines Verstorbenen?
Nach dem Tod eines Angehörigen sollte der alte Personalausweis oder Reisepass der zuständigen Behörde zur Entwertung übergeben werden. Diese händigt ihn anschließend den Hinterbliebenen aus. Elektronische Ausweise bleiben hingegen aus Sicherheitsgründen bei der Behörde.
Was passiert mit dem Ausweis eines Verstorbenen? – Ein Überblick für Hinterbliebene
Der Tod eines Angehörigen ist mit vielen organisatorischen Aufgaben verbunden. Neben Trauer und Abschied gehört auch die Klärung des Nachlasses dazu. Ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt ist die Frage: Was geschieht mit dem Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie man vielleicht denkt und hängt vom Typ des Ausweises ab.
Der klassische Personalausweis (und Reisepass aus Papier):
Im Falle eines herkömmlichen Personalausweises oder eines Reisepasses aus Papier ist die Vorgehensweise relativ unkompliziert. Dieser Ausweis muss der zuständigen Meldebehörde übergeben werden. Dies geschieht in der Regel persönlich, kann aber unter Umständen auch postalisch erfolgen – informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrer Meldebehörde. Die Behörde entwertet den Ausweis, meist durch ein Stempelzeichen, und gibt ihn anschließend an die Hinterbliebenen zurück. Der entwertete Ausweis dient als Nachweis für den Tod der Person und kann gegebenenfalls für diverse Formalitäten benötigt werden. Bewahren Sie ihn daher sorgfältig auf.
Der elektronische Personalausweis (eID):
Die Handhabung des elektronischen Personalausweises unterscheidet sich deutlich. Auch hier ist die Abgabe bei der Meldebehörde Pflicht. Im Gegensatz zum klassischen Ausweis wird der eID jedoch nicht an die Hinterbliebenen zurückgegeben. Dies liegt an Sicherheitsbedenken. Der Chip im eID enthält sensible Daten, die vor Missbrauch geschützt werden müssen. Die Behörde vernichtet den eID nach der Entwertung. Ein schriftlicher Nachweis über die Abgabe sollte in jedem Fall eingeholt werden.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Abgabe?
Für die Abgabe des Ausweises benötigen Sie in der Regel:
- Den Ausweis des Verstorbenen
- Einen eigenen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Die Sterbeurkunde des Verstorbenen
Was tun, wenn der Ausweis des Verstorbenen abhanden gekommen ist?
Sollte der Ausweis des Verstorbenen vor seinem Tod verloren gegangen oder gestohlen worden sein, muss dies der Meldebehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Die Meldung des Verlustes ist auch nach dem Tod wichtig, um Missbrauch zu verhindern.
Fazit:
Die korrekte Behandlung des Ausweises eines Verstorbenen ist wichtig, sowohl aus rechtlicher als auch aus Sicherheitsgrächtigen Gründen. Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Ausweistyp. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die zuständige Meldebehörde, um die korrekte Vorgehensweise zu erfahren. Eine frühzeitige Klärung dieser Formalität trägt dazu bei, den Trauerprozess zu erleichtern und zukünftige Komplikationen zu vermeiden.
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