Wer zahlt den Gutachter, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Sollte die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Schadengutachten ablehnen, bleibt der Geschädigte in der Regel nicht auf den Ausgaben sitzen. Da er unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde, ist die Versicherung grundsätzlich dazu verpflichtet, die Gutachterkosten zu tragen. Der Geschädigte hat das Recht auf ein unabhängiges Gutachten zur Schadensermittlung.
Wer zahlt das Gutachten, wenn die Versicherung nicht zahlt? – Rechte des Geschädigten im Detail
Ein Autounfall ist ärgerlich genug. Kommt dann noch die Ablehnung der gegnerischen Versicherung, die Kosten eines notwendigen Gutachtens zu übernehmen, hinzu, steigt die Frustration rapide an. Doch wer trägt dann die Kosten? Die Annahme, man müsse diese selbst tragen, ist falsch. Der Geschädigte hat in der Regel Anspruch auf Kostenerstattung, selbst wenn die gegnerische Versicherung zunächst ablehnt.
Die Rechtslage: Der Geschädigte hat nach einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen angemessenen Schadenersatz. Dazu gehört auch die Begleichung der Kosten für ein unabhängiges Gutachten, das zur Feststellung des Schadensumfangs notwendig ist. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz des vollständigen Schadensersatzes. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten zu tragen, da sie den Schaden verursacht hat. Eine Ablehnung der Kostenerstattung ist in den meisten Fällen unzulässig.
Warum lehnt die Versicherung ab? Versicherungen versuchen gelegentlich, die Kosten für Gutachten zu vermeiden, indem sie beispielsweise argumentieren:
- Das Gutachten sei nicht notwendig: Dies ist oft der Fall, wenn der Schaden gering erscheint. Jedoch liegt die Notwendigkeit eines Gutachtens im Ermessen des Geschädigten. Bei komplexeren Schäden oder Unsicherheiten über den Umfang der Reparaturkosten ist ein Gutachten unerlässlich.
- Das Gutachten sei zu teuer: Hier ist wichtig, ein Gutachten von einem seriösen und fachkundigen Sachverständigen einzuholen, dessen Kosten angemessen sind. Überhöhte Kosten könnten tatsächlich abgelehnt werden.
- Der Unfall sei nicht so passiert, wie der Geschädigte schildert: Diese Argumentation versucht, die Schuldfrage zu beeinflussen. Ein unabhängiges Gutachten kann hier wichtige Beweise liefern.
Was tun, wenn die Versicherung die Kosten ablehnt?
- Schriftliche Ablehnung anfordern: Fordern Sie eine detaillierte schriftliche Begründung für die Ablehnung an. Dies ist wichtig für spätere Schritte.
- Rechtsschutzversicherung kontaktieren: Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, so sollten Sie diese umgehend informieren. Sie übernimmt in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung.
- Anwalt konsultieren: Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Rechte durchsetzen und die Versicherung auf Zahlung verklagen. Oft genügt bereits eine anwaltliche Intervention, um die Zahlung zu erreichen.
- Kostenvoranschlag einholen: Auch ohne Gutachten ist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt sinnvoll. Dieser kann als Nachweis für den Schaden dienen und die Notwendigkeit eines Gutachtens unterstreichen.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Unfallbericht, Fotos, Kostenvoranschläge, Korrespondenz mit der Versicherung.
Fazit: Die Ablehnung der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung ist kein Grund zur Resignation. Der Geschädigte hat starke rechtliche Mittel, um seine Ansprüche durchzusetzen und die Kosten erstattet zu bekommen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Anwalt oder der Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert, um den Aufwand und die Kosten der Durchsetzung zu minimieren. Wichtig ist, seine Rechte zu kennen und konsequent zu vertreten.
#Gutachterkosten#Selbstzahlung#VersicherungsschutzKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.