Wie hoch ist die Entschädigung DB?

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Bei Verspätungen der Deutschen Bahn erhalten Fahrgäste mit Einzeltickets ab 60 Minuten Wartezeit 25%, ab 120 Minuten 50% des einfachen Fahrpreises erstattet. Diese Regelung gilt am Zielbahnhof und bezieht sich auf die tatsächlich gezahlte Summe. Weitere Entschädigungsansprüche sind je nach Situation möglich.
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DB-Verspätungen: Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Deutsche Bahn (DB) bietet bei Verspätungen zwar eine pauschale Entschädigung an, jedoch ist diese nicht immer die einzige, und oft auch nicht die optimale Lösung für Fahrgäste. Die Höhe der Entschädigung hängt entscheidend von der Dauer der Verspätung und der Art des Tickets ab.

Grundsätzlich gilt:

Für Fahrgäste mit Einzeltickets gibt es Entschädigungsansprüche ab einer Verspätung von 60 Minuten. Ab diesem Punkt werden 25% des einfachen Fahrpreises erstattet. Steigt die Verspätung auf 120 Minuten an, erhöht sich der Anspruch auf 50% des Fahrpreises. Diese Regelung bezieht sich immer auf die tatsächlich gezahlte Summe und gilt am Zielbahnhof.

Wichtige Punkte zur DB-Entschädigung:

  • Ticketart: Die beschriebene Entschädigung gilt nur für Einzeltickets. Bei anderen Ticketarten (z.B. Bahncard-Tickets, Abo-Tickets) können die Regelungen abweichen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Tickets genau zu prüfen.

  • Faktische Verspätung: Der Anspruch entsteht erst, wenn die tatsächliche Verspätung die genannten Zeitgrenzen (60 bzw. 120 Minuten) erreicht hat. Angaben von Fahrplanabweichungen alleine reichen in der Regel nicht aus.

  • Entschädigungsanspruch am Zielbahnhof: Die Entschädigung wird ausschließlich am Zielbahnhof geltend gemacht. Eine Entschädigung bereits am Ausgangsort oder während der Fahrt wird nicht gewährt.

  • Zusätzliche Ansprüche: Die 25% oder 50% stellen lediglich einen pauschalen Anspruch dar. In bestimmten Fällen – beispielsweise bei erheblichen Unannehmlichkeiten durch die Verspätung (z.B. notwendige Übernachtungskosten, Fahrkosten zum Ziel durch ein anderes Verkehrsmittel) – können weitere Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Hierzu zählen beispielsweise Auslagen, die direkt auf die Verspätung zurückzuführen sind und die nicht durch andere Versicherungen abgedeckt werden.

Wie man die Entschädigung geltend macht:

Die Deutsche Bahn bietet verschiedene Möglichkeiten an, um den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Häufig ist die direkte Kontaktaufnahme über die DB-Website oder die DB-App der einfachste Weg. Wichtig ist eine detaillierte Dokumentation der Verspätung (Fahrplannummer, Datum, Uhrzeit, Verspätungsdatum, tatsächliche Ankunftszeit).

Fazit:

Die pauschalen Entschädigungsbeträge der Deutschen Bahn können zwar in vielen Fällen eine Erstattung ermöglichen, sind aber oft nicht ausreichend, um den gesamten finanziellen Schaden zu decken. Fahrgäste sollten sich der rechtlichen Möglichkeiten im Detail bewusst sein und bei größeren Verspätungen, die zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, einen genauen Überblick über alle möglichen Entschädigungsansprüche einholen. Es empfiehlt sich, die AGB des jeweiligen Tickets und die DB-Informationen sorgfältig zu prüfen.