Wie hoch ist die Strafe, wenn der Personalausweis abgelaufen ist?

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Der Verstoß gegen die Gültigkeitsdauer des Personalausweises kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Gesetz sieht maximal 3000 Euro vor, in der Praxis werden deutlich niedrigere Beträge, meist zwischen 10 und 80 Euro, verhängt.
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Strafe bei abgelaufenem Personalausweis

In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer gegen diese Pflicht verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei nach der Dauer der Überschreitung und den Umständen des Einzelfalls.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit eines abgelaufenen Personalausweises findet sich in § 32 Absatz 1 Nummer 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG). Danach kann eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.

Höhe der Strafe in der Praxis

In der Praxis werden jedoch deutlich niedrigere Strafen verhängt. Dies liegt daran, dass die meisten Menschen einen abgelaufenen Personalausweis nur für kurze Zeit besitzen und keine böswillige Absicht vorliegt.

Üblicherweise liegen die Strafen zwischen 10 und 80 Euro. Bei einer längeren Überschreitung der Gültigkeitsdauer oder in Fällen, in denen der Personalausweis nicht rechtzeitig beantragt wurde, können die Bußgelder jedoch höher ausfallen.

Weitere Konsequenzen

Neben der Geldbuße kann ein abgelaufener Personalausweis auch zu weiteren Konsequenzen führen. So können beispielsweise Probleme bei der Ausübung von Bankgeschäften, beim Reisen oder bei der Beantragung von Sozialleistungen auftreten.

Vorsichtsmaßnahmen

Um eine Geldbuße zu vermeiden, ist es wichtig, den Personalausweis rechtzeitig zu verlängern. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel sechs Jahre. Allerdings kann es sinnvoll sein, den Personalausweis bereits früher zu beantragen, um eventuelle Bearbeitungszeiten einzukalkulieren.