Wie hoch ist die Vergütung für Wahlärzte bei der ÖGK?

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Nach der Konsultation eines Wahlarztes zahlt die Österreichische Gesundheitskasse dem Patienten 80 % der Kosten, die bei einem Vertragsarzt angefallen wären. Diese Vergütung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Sozialversicherungsrecht geregelt.

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Erstattung für Wahlärzte durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Nach der Konsultation eines Wahlarztes erstattet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) dem Patienten gesetzlich vorgeschriebene 80 % jener Kosten, die bei einem Vertragsarzt angefallen wären. Diese Regelung ist im Sozialversicherungsrecht festgeschrieben.

Berechnung der Vergütung

Die Vergütung wird auf Basis der Tarife der ÖGK für Vertragsärzte berechnet. Diese Tarife sind branchenspezifisch und können je nach Leistung variieren. Der Patient erhält von seinem Wahlarzt eine Honorarnote, die die angefallenen Kosten ausweist.

Vorgehensweise für Patienten

Um die Vergütung zu erhalten, müssen Patienten die Honorarnote ihres Wahlarztes zusammen mit der Zahlungsbestätigung an die ÖGK übermitteln. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen auf das Bankkonto des Patienten.

Vorteile der Wahlarztregelung

  • Freie Arztwahl: Patienten können den Arzt ihres Vertrauens wählen, unabhängig davon, ob dieser ein Vertragsarzt der ÖGK ist.
  • Individuelle Behandlung: Wahlärzte bieten oft individuellere Behandlungskonzepte und mehr Zeit für ihre Patienten.
  • Schnellere Termine: Die Wartezeiten bei Wahlärzten sind in der Regel kürzer als bei Vertragsärzten.

Nachteile der Wahlarztregelung

  • Zusatzkosten: Patienten müssen die Differenz zwischen den Kosten des Wahlarztes und der Erstattung der ÖGK selbst tragen.
  • Administrative Aufwände: Die Übermittlung der Honorarnote und Zahlungsbestätigung an die ÖGK kann für Patienten aufwendig sein.
  • Beschränkte Leistungen: Wahlärzte bieten in einigen Fällen nicht alle Leistungen an, die bei Vertragsärzten verfügbar sind.

Hinweis: Die Höhe der Vergütung kann je nach Bundesland variieren. Weitere Informationen zur Wahlarztregelung erhalten Patienten bei ihrer ÖGK-Landesstelle.