Wie viel zahlt man für Medikamente mit Rezept?

2 Sicht

Arzneimittelkosten werden in Deutschland anteilig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Die Patientenbeteiligung beläuft sich auf zehn Prozent des Preises, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Packung. Dies gilt für verschreibungspflichtige Medikamente.

Kommentar 0 mag

Was kostet mich ein Medikament auf Rezept?

Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland werden größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patienten müssen jedoch eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10% des Abgabepreises des Medikaments. Dabei gibt es eine festgelegte Mindest- und Höchstgrenze:

  • Mindestzuzahlung: 5 Euro pro Packung. Auch wenn 10% des Medikamentenpreises weniger als 5 Euro betragen, müssen Sie mindestens diesen Betrag zahlen.
  • Höchstzuzahlung: 10 Euro pro Packung. Selbst wenn 10% des Medikamentenpreises über 10 Euro liegen, zahlen Sie maximal diesen Betrag.

Ausnahmen und wichtige Hinweise:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Sind in der Regel von der Zuzahlung befreit.
  • Chronisch Kranke: Bei chronischen Erkrankungen gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Erreichen die Zuzahlungen für Medikamente und andere Leistungen (z.B. Heilmittel) 2% des Bruttoeinkommens, können sich Betroffene befreien lassen. Bei chronisch schwer Erkrankten liegt die Grenze bei 1%.
  • Generika: Oftmals sind Generika, also wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate, günstiger als das Originalpräparat. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach möglichen Alternativen.
  • Festbetrag: Für viele Medikamente gibt es einen Festbetrag. Übersteigen die Kosten des Medikaments diesen Festbetrag, müssen Patienten die Differenz selbst bezahlen, zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für das teurere Medikament bescheinigt.
  • Mehrbedarf: Bei einer Packungsgröße, die über den üblichen Bedarf hinausgeht, kann eine höhere Zuzahlung anfallen.
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet.
  • Private Krankenversicherung: Die Regelungen für privat Versicherte können abweichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die genauen Konditionen.

Fazit: Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland sind durch die gesetzliche Zuzahlung für Patienten überschaubar. Dennoch lohnt es sich, sich über mögliche Ausnahmen und Einsparpotenziale, wie zum Beispiel Generika, zu informieren. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Sie können Ihnen wichtige Informationen und Hilfestellungen geben.