Wird man bei einer Teilschuld hochgestuft?

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Bei einer Teilschuld am Unfall kann eine Kfz-Versicherung nur dann hochstufen, wenn Sie den Schaden (teilweise) verursacht haben. Dies betrifft primär die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Höherstufung. Eine Rückstufung kann oft vermieden werden, indem der Schaden selbst beglichen wird.

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Teilschuld am Unfall: Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung

Bei einem Unfall kommt es häufig zu einer Teilung der Schuld zwischen den beteiligten Parteien. Dies wirkt sich auch auf die Versicherungseinstufung aus.

Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung

Bei einer Teilschuld am Unfall kann die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung nur dann hochgestuft werden, wenn der Versicherte (teilweise) für den Schaden verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass der Versicherte den Unfall verschuldet oder zumindest dazu beigetragen hat. Die Höhe der Hochstufung richtet sich nach dem Grad der Teilschuld.

Teilkaskoschäden

Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden, wie z. B. Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus, führen in der Regel nicht zu einer Höherstufung.

Vermeidung einer Rückstufung

Um eine Rückstufung nach einem Unfall mit Teilschuld zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, den Schaden selbst zu begleichen. Durch die Übernahme der gesamten Kosten entfällt die Schadenmeldung bei der Versicherung und damit die Möglichkeit einer Höherstufung.

Fazit

Bei einer Teilschuld am Unfall kann die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung nur dann hochgestuft werden, wenn der Versicherte den Schaden (teilweise) verursacht hat. Teilkaskoschäden haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung. Eine Rückstufung kann durch die Selbstzahlung des Schadens vermieden werden.