Kann ich jetzt einfach mein Geschlecht ändern?
Geschlechtsänderung im Personenstand: Selbstbestimmte Erklärung beim Standesamt
Eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand ist in Deutschland seit 2022 möglich. Voraussetzung dafür ist eine eigenverantwortliche Erklärung beim zuständigen Standesamt.
Vorgehensweise:
- Terminvereinbarung: Bevor die Erklärung abgegeben werden kann, muss ein Termin beim Standesamt vereinbart werden. Dies muss mindestens drei Monate im Voraus erfolgen.
- Eigenverantwortliche Erklärung: Am vereinbarten Termin wird die eigenverantwortliche Erklärung abgegeben. Hierbei ist anzugeben, dass sich das Geschlecht von der im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechtszugehörigkeit unterscheidet.
- Vornamensänderung: Gleichzeitig mit der Geschlechtsänderung kann auch eine Änderung des Vornamens beantragt werden.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel einige Wochen.
Formalitäten:
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Dokumente zur Vornamensänderung
- Gebühren in Höhe von etwa 30 Euro
Besonderheiten:
- Die Erklärung kann nur von Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Der neue Geschlechtseintrag ist verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- Die Geschlechtsänderung hat auch Auswirkungen auf andere Dokumente, wie z. B. den Führerschein oder die Krankenversicherungskarte.
Wichtiger Hinweis:
Die Formalitäten für eine Geschlechtsänderung im Personenstand sollten rechtzeitig in Angriff genommen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufzunehmen und sich über die benötigten Unterlagen und den Ablauf zu informieren.
#Gender Identität#Geschlecht Ändern#GeschlechtswechselKommentar zur Antwort:
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