Kann man auch einen Tag später zum Arzt gehen?

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Die Ausstellung einer rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt im Ermessen des Arztes. Eine solche Bescheinigung kann maximal drei Tage zurückdatiert werden – einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Ob eine spätere Vorstellung zum Arzt eine rückwirkende Bescheinigung ermöglicht, ist Einzelfallentscheidung.

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Kann man auch einen Tag später zum Arzt gehen? Die Frage der rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankheitsbedingt kann es vorkommen, dass der Besuch beim Arzt erst einen Tag später als den eigentlichen Beginn der Erkrankung stattfindet. Die Frage, ob man in so einem Fall dennoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den vorherigen Tag erhalten kann, beschäftigt viele. Die kurze Antwort lautet: prinzipiell ja, aber es gibt wichtige Einschränkungen.

Der entscheidende Punkt ist die Möglichkeit einer rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese liegt im alleinigen Ermessen des behandelnden Arztes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche Bescheinigung, auch nicht für einen einzigen Tag. Der Arzt muss sich von der Erkrankung und deren Beginn überzeugen können. Dies gestaltet sich natürlich umso schwieriger, je später der Arztbesuch erfolgt.

Die gesetzliche Grundlage für die AU-Bescheinigung regelt die Dauer der Rückdatierung nicht explizit. Jedoch hat sich in der Praxis eine Grenze von maximal drei Tagen etabliert, die von den meisten Ärzten eingehalten wird. Diese drei Tage beinhalten auch Wochenenden und Feiertage. Eine Bescheinigung, die beispielsweise auf den Montag ausgestellt wird, kann somit maximal bis einschließlich Freitag rückdatiert werden. Eine AU für den vorangegangenen Samstag oder Sonntag ist demnach nur unter besonderen Umständen möglich.

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidung des Arztes?

Der Arzt wird verschiedene Faktoren berücksichtigen, bevor er eine rückwirkende AU ausstellt. Dazu gehören:

  • Die Glaubwürdigkeit des Patienten: Eine plausible Schilderung der Krankheitsentwicklung und der Gründe für den verspäteten Arztbesuch sind essentiell.
  • Die Art der Erkrankung: Bei plötzlich auftretenden und objektiv nachweisbaren Erkrankungen (z.B. durch medizinische Befunde) ist eine rückwirkende AU eher wahrscheinlich als bei unspezifischen Beschwerden.
  • Die objektive Beurteilung des Krankheitszustandes: Der Arzt muss den aktuellen Zustand des Patienten untersuchen und diesen mit den Angaben zur Krankheitsentwicklung in Einklang bringen können. Sind objektive Befunde vorhanden, die die Erkrankung belegen?
  • Vorherige Arztkontakte: Wurde bereits ein anderer Arzt konsultiert? Gibt es dokumentierte Krankheitszeichen?

Fazit:

Ein später Arztbesuch schließt eine AU für den vorherigen Tag nicht grundsätzlich aus. Ob eine rückwirkende Bescheinigung ausgestellt wird, hängt jedoch von einer Vielzahl individueller Faktoren und der Einschätzung des Arztes ab. Eine frühzeitige Vorstellung beim Arzt ist daher immer empfehlenswert, um die Dokumentation der Erkrankung und die Ausstellung einer AU zu erleichtern. Offene und ehrliche Kommunikation mit dem Arzt ist in solchen Fällen unerlässlich. Versuche, den Arzt zu einer unzutreffenden Bescheinigung zu bewegen, sind strafbar.