Kann man wegen längerer Krankheit Urlaub verweigert werden?

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Auch bei längerer Krankheit besteht grundsätzlich Urlaubsanspruch. Dieser kann jedoch während der Erkrankung nicht genommen werden. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann nach Genesung geltend gemacht werden. Eine Urlaubsverweigerung aufgrund von Krankheit ist somit nicht zulässig, solange der Anspruch nachweislich besteht.

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Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit

Auch bei längerer Krankheit besteht grundsätzlich ein Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer. Dieser Anspruch kann jedoch während der Erkrankung nicht in Anspruch genommen werden. Der Urlaubsanspruch bleibt jedoch bestehen und kann nach Genesung geltend gemacht werden.

Urlaubsverweigerung aufgrund von Krankheit

Eine Urlaubsverweigerung aufgrund von Krankheit ist somit nicht zulässig, solange der Anspruch nachweislich besteht. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht verweigern, nur weil der Arbeitnehmer krank ist.

Nachweis des Urlaubsanspruchs

Der Arbeitnehmer muss den Urlaubsanspruch nachweisen können. Dies kann durch folgende Dokumente erfolgen:

  • Arbeitsvertrag
  • Urlaubsplan
  • Lohnabrechnungen

Dauer des Urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch beträgt in Deutschland in der Regel 24 Werktage pro Jahr. Dieser Anspruch kann jedoch durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verlängert werden.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Urlaub verweigert werden kann:

  • Wenn der Betrieb kurz vor der Insolvenz steht
  • Wenn der Betrieb kurz vor der Schließung steht
  • Wenn der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten bereits seinen gesamten Urlaub genommen hat

Fazit

Auch bei längerer Krankheit besteht grundsätzlich ein Urlaubsanspruch. Dieser Anspruch kann jedoch während der Erkrankung nicht genommen werden. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann nach Genesung geltend gemacht werden. Eine Urlaubsverweigerung aufgrund von Krankheit ist somit nicht zulässig, solange der Anspruch nachweislich besteht.