Was darf ein Bestatter in Rechnung stellen?

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Direkte Ausgaben, die das Bestattungsunternehmen den Hinterbliebenen berechnet, beinhalten Kosten für den Transport des Verstorbenen sowie Ausgaben für Sarg oder Urne. Zudem fallen Gebühren für die hygienische Versorgung der Leiche an.

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Was darf ein Bestatter in Rechnung stellen?

Bei einem Trauerfall sind die Angehörigen des Verstorbenen nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastet. Die Kosten für eine Bestattung können sich schnell summieren. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen ein Bestatter in Rechnung stellen darf und welche nicht.

Direkte Ausgaben

Direkte Ausgaben sind Kosten, die das Bestattungsunternehmen direkt an Dritte weiterleitet. Dazu gehören:

  • Transport des Verstorbenen: Dies umfasst die Kosten für den Transport des Verstorbenen vom Sterbeort zum Bestattungsinstitut und vom Bestattungsinstitut zum Friedhof oder Krematorium.
  • Sarg oder Urne: Die Kosten für den Sarg oder die Urne hängen von Material und Ausstattung ab.
  • Hygienische Versorgung der Leiche: Dazu gehören Waschen, Einbalsamieren und Ankleiden des Verstorbenen.

Gebühren

Neben den direkten Ausgaben darf ein Bestatter auch Gebühren für seine Dienstleistungen verlangen. Diese Gebühren sind jedoch gesetzlich geregelt und dürfen nicht überhöht sein. Zu den zulässigen Gebühren gehören:

  • Planung und Durchführung der Bestattung: Diese Gebühr deckt die Kosten für die Beratung der Angehörigen, die Planung der Trauerfeier und die Koordination der notwendigen Schritte.
  • Formalitäten: Dazu gehören die Beantragung von Sterbeurkunden, die Abmeldung bei Ämtern und die Organisation von Traueranzeigen.
  • Aufbahrung: Wenn der Verstorbene vor der Bestattung aufgebahrt werden soll, kann eine Gebühr für die Raummiete und die Bewachung anfallen.
  • Trauerfeier: Die Kosten für die Trauerfeier hängen vom Umfang der Leistungen ab, wie z. B. der Anzahl der Trauerredner, der musikalischen Begleitung und der Dekoration.

Nicht zulässige Gebühren

Ein Bestatter darf keine Gebühren für Leistungen verlangen, die nicht erbracht wurden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Provisionen für den Verkauf von Särgen oder Urnen
  • Gebühren für das Ausstellen von Sterbeurkunden
  • Überhöhte Gebühren für Formalitäten

Beratung einholen

Wenn Sie sich über die Kosten einer Bestattung unsicher sind, ist es ratsam, sich von mehreren Bestattungsunternehmen beraten zu lassen. So können Sie Angebote vergleichen und sich für den Bestatter entscheiden, der Ihre Wünsche und Ihr Budget am besten erfüllt.