Was darf man im Krankenstand mit Ausgang?

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Bei Krankschreibung mit Ausgang gilt: Aktivitäten wie Kino- oder Restaurantbesuche sind bei Erkrankungen, die kein strenges Bettruheregime erfordern (z.B. Armbruch), akzeptabel. Ansteckende Krankheiten wie Grippe oder Magen-Darm-Infekte verlangen jedoch häusliche Ruhe.
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Was darf man im Krankenstand mit Ausgang? Ein Blick auf die Regeln

Ein Arzt hat Sie krank geschrieben – Glückwunsch! Sie müssen sich ausruhen und genesen. Doch was bedeutet das konkret, wenn Ihnen ein Ausgang erlaubt ist? Nicht jede Krankheit erfordert absolutes Bettliegen. Die Frage, was während des Krankenstands mit Ausgang erlaubt ist, hängt entscheidend von der Art der Erkrankung ab.

Aktivitäten im Krankenstand mit Ausgang – wann und wie?

Grundsätzlich gilt: Wer krankgeschrieben ist, sollte sich so weit wie möglich schonen. Die Erlaubnis für einen Ausgang bedeutet nicht, dass Sie sich unbeschränkt betätigen dürfen. Die Art der Erkrankung spielt eine entscheidende Rolle.

Erlaubt: Aktivitäten bei nicht ansteckenden Krankheiten

Bei Erkrankungen, die kein strenges Bettruhebedürfnis erfordern, ist ein Ausgang meist möglich. Beispiele hierfür sind ein verletzungsbedingter Armbruch, eine harmlose Erkältung oder ein leichtes Reizdarm-Syndrom. In diesen Fällen sind Aktivitäten wie der Besuch von Kino, Theater oder Restaurants prinzipiell zulässig, vorausgesetzt die Erkrankung wird nicht durch diese Aktivitäten verschlimmert. Wichtige Frage: Fühlen Sie sich durch den Besuch des Restaurants oder des Kinos beeinträchtigt oder belastet? Leidet Ihre Gesundheit darunter? Dann ist ein Ausgang nicht empfehlenswert.

Verboten: Aktivitäten bei ansteckenden Krankheiten

Bei ansteckenden Krankheiten wie Grippe, Magen-Darm-Infektionen oder einer Infektion mit starkem Fieber ist der Ausgang hingegen meist nicht erlaubt und auch nicht zu empfehlen. Diese Erkrankungen erfordern strikte häusliche Ruhe. Ein Besuch bei anderen Personen – ob im privaten oder öffentlichen Umfeld – wäre verantwortungslos und sollte unbedingt vermieden werden. Auch der Besuch von öffentlichen Einrichtungen sollte in diesem Fall vermieden werden.

Wann sollte man einen Arzt konsultieren?

Kommt es zu unerwarteten Verschlimmerungen Ihrer Erkrankung oder sind Sie unsicher, welche Aktivitäten erlaubt sind, sollten Sie unbedingt Ihren Arzt konsultieren. Eine Klärung vor Ort ist im Zweifelsfall unerlässlich.

Die Wichtigkeit der Eigenverantwortung

Schließlich spielt die Eigenverantwortung eine entscheidende Rolle. Selbst bei Erkrankungen, die einen Ausgang zulassen, sollten Sie Ihre körperlichen und geistigen Grenzen beachten. Stellen Sie sich die Frage, ob die geplante Aktivität die Genesung wirklich unterstützt. Ein leichter Spaziergang in der Natur kann positiv sein, ein überanstrengender Tag im Kino jedoch kontraproduktiv.

Fazit:

Der Ausgang im Krankenstand ist kein Freibrief für unbeschränkte Aktivitäten. Er hängt eng mit der Art der Erkrankung zusammen. Verantwortungsvolles Handeln und die Berücksichtigung des eigenen Wohlbefindens sind entscheidend. Bei Unsicherheiten ist immer eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ratsam.