Was darf man unternehmen, wenn man krankgeschrieben ist?

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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet keine vollständige Bewegungsfreiheitseinschränkung. Ruhe und Schonung sind wichtig, aber Aktivitäten, die die Genesung fördern – sei es Spazierengehen oder leichte Hausarbeit – sind erlaubt. Die Grenzen setzt dabei der individuelle Gesundheitszustand.
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Krankgeschrieben – aber was darf ich eigentlich tun?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bedeutet nicht automatisch Hausarrest. Viele Menschen assoziieren die Krankschreibung fälschlicherweise mit absoluter Bewegungslosigkeit und striktem Verzicht auf jegliche Aktivität. Doch die Realität ist differenzierter. Ruhe und Schonung des Körpers sind zweifelsohne essentiell für eine schnelle Genesung, doch ein vollständiger Verzicht auf jegliche Aktivität ist meist weder notwendig noch förderlich.

Die entscheidende Frage ist: Was tut mir gut und fördert meine Genesung? Die Grenzen des Erlaubten werden dabei nicht durch starre Regeln, sondern durch den individuellen Gesundheitszustand bestimmt. Ein leichter grippaler Infekt erlaubt möglicherweise einen Spaziergang an der frischen Luft, während eine schwere Lungenentzündung selbstverständlich strenge Bettruhe erfordert.

Was ist erlaubt?

Viele Aktivitäten können die Genesung sogar positiv beeinflussen:

  • Kurze Spaziergänge an der frischen Luft: Bewegung an der frischen Luft kann die Durchblutung fördern und das Immunsystem stärken. Wichtig ist jedoch, sich nicht zu überanstrengen und auf den Körper zu hören. Bei Atemwegsinfekten sollte man auf stark frequentierte Orte verzichten.
  • Leichte Hausarbeit: Kleine Aufgaben wie das Abwischen einer Tischfläche oder das Gießen von Pflanzen können ein Gefühl der Normalität vermitteln und die Stimmung verbessern, solange sie keine körperliche Belastung darstellen.
  • Entspannungstechniken: Yoga, Meditation oder progressive Muskelentspannung können helfen, Stress abzubauen und die Regeneration zu fördern.
  • Lesen, Fernsehen, Musik hören: Ruhige Beschäftigungen helfen, die Gedanken abzulenken und den Fokus von der Krankheit zu lenken.
  • Kontakte zu Freunden und Familie (in Maßen): Soziale Kontakte können die Stimmung heben und das Wohlbefinden verbessern, sollten aber nicht zu anstrengend sein. Telefonate sind oft eine gute Alternative zu persönlichen Treffen.

Was ist tabu?

Die Grenze zwischen förderlicher Aktivität und schädlicher Überlastung ist individuell verschieden. Folgende Aktivitäten sollten vermieden werden:

  • Anstrengende körperliche Aktivitäten: Sport, schweres Heben oder intensive körperliche Arbeit sind tabu, solange die AU besteht.
  • Alkohol- und Nikotinkonsum: Diese Substanzen belasten den Körper zusätzlich und behindern die Genesung.
  • Arbeit: Die Arbeitsunfähigkeit besagt, dass die Arbeitsleistung aufgrund des Gesundheitszustands nicht erbracht werden kann. Jegliche berufliche Tätigkeit ist während der AU zu unterlassen.
  • Aktivitäten, die die Beschwerden verschlimmern: Werden die Symptome durch bestimmte Aktivitäten verstärkt, sollten diese selbstverständlich vermieden werden.

Im Zweifelsfall: Bei Unsicherheit über die erlaubten Aktivitäten sollte man sich an den behandelnden Arzt wenden. Dieser kann individuell beraten und gegebenenfalls die AU anpassen. Eine offene Kommunikation mit dem Arzt ist essentiell für eine erfolgreiche Genesung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Krankmeldung ist kein Freifahrtschein für exzessive Aktivitäten, aber auch keine vollständige Bewegungs- und Handlungseinschränkung. Achten Sie auf Ihren Körper, hören Sie auf ihn und wählen Sie Aktivitäten, die Ihre Genesung unterstützen, anstatt sie zu behindern. Gesunder Menschenverstand und ein offener Austausch mit dem Arzt sind die besten Wegweiser.