Was muss man tun, wenn man krankgeschrieben ist und gekündigt wurde?

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Eine krankheitsbedingte Kündigung erfordert schnelles Handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt muss die Entscheidung über eine Kündigungsschutzklage getroffen werden. Versäumen Sie diese Frist nicht, da dies gravierende Folgen für Ihre Rechte haben kann. Rechtliche Beratung ist dringend angeraten.

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Krankgeschrieben und gekündigt – Was tun?

Die Kündigung während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist ein Schock und wirft viele Fragen auf. Die Situation ist komplex und erfordert schnelles, fundiertes Handeln. Ein einfacher „Ratgeber“ reicht hier nicht aus – professionelle juristische Beratung ist unerlässlich. Dennoch sollen die folgenden Punkte einen ersten Überblick verschaffen und die Dringlichkeit des Vorgehens verdeutlichen.

Die Kündigung: Welche Arten gibt es und was bedeutet das für mich?

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen während einer Krankheit. Die häufigsten sind:

  • Ordentliche Kündigung: Auch während der Krankheit kann der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen. Diese muss jedoch sozial gerechtfertigt sein. Die bloße Krankheit ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber muss vielmehr nachweisen, dass die weitere Beschäftigung aus betrieblichen Gründen unzumutbar ist (z.B. langwierige Erkrankung mit ungewisser Dauer, unüberbrückbare Konflikte trotz Bemühungen um eine Lösung).

  • Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Auch hier ist die Krankheit allein selten ausreichend. Ein wichtiger Grund könnte z.B. eine grob fahrlässige Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein, die auch während der Krankheit begangen wurde (z.B. Verletzung der Schweigepflicht).

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Hier wird die Kündigung mit einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet, das auch während der Krankheit begangen worden sein kann (z.B. Nicht-Einhaltung von Weisungen).

Die entscheidende Drei-Wochen-Frist:

Unabhängig von der Art der Kündigung ist die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung absolut entscheidend. Innerhalb dieser Frist muss beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, um die Kündigung anzufechten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung. Ein versäumter Termin führt in der Regel zum Verlust des Kündigungsschutzes. Es gibt keine Ausnahmen für Krankheit! Auch wenn Sie sich aufgrund Ihrer Erkrankung nicht selbst um die Klage kümmern können, müssen Sie dafür sorgen, dass die Frist gewahrt wird. Beauftragen Sie daher umgehend einen Anwalt.

Was tun im konkreten Fall?

  1. Kündigung sorgfältig prüfen: Lesen Sie die Kündigung genau durch und analysieren Sie die Begründung. Welche Gründe nennt der Arbeitgeber für die Kündigung?

  2. Ärztliches Attest sichern: Stellen Sie sicher, dass Sie über aktuelle ärztliche Atteste verfügen, die den Umfang und die Dauer Ihrer Erkrankung belegen.

  3. Unverzüglich Anwalt konsultieren: Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht ist unerlässlich. Dieser kann die Kündigung prüfen, Ihre Rechte erläutern und Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen. Die Kostenübernahme kann im Rahmen einer Prozesskostenhilfe geprüft werden.

  4. Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen: Der Anwalt wird Sie über die Erfolgsaussichten informieren und die Klage vorbereiten und fristgerecht einreichen.

  5. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Arztzeugnisse, Kommunikation mit dem Arbeitgeber).

Fazit:

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine schwerwiegende Angelegenheit. Schnelles und entschlossenes Handeln ist von größter Bedeutung. Die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist ist existenziell für Ihre Rechte. Scheuen Sie sich nicht, umgehend professionelle Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Ihre Situation individuell beurteilen und Sie bei allen notwendigen Schritten unterstützen. Zögern Sie nicht – Ihre Rechte hängen davon ab!