Was passiert bei 0.6 Promille?

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Ein Blutalkoholwert von 0,6 Promille birgt strafrechtliche Konsequenzen. Verwaltungsstrafen, darunter hohe Geldbußen (300-3700 Euro) und Eintragungen im Führerscheinregister, sind zu erwarten. Der Führerscheinentzug ist aber nicht zwingend, erfolgt aber bei wiederholten Verstößen.
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Was geschieht bei einem Blutalkoholwert von 0,6 Promille?

Ein Blutalkoholwert (BAK) von 0,6 Promille hat sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Geldstrafe: Hohe Geldbußen zwischen 300 und 3.700 Euro können verhängt werden.
  • Fahrerlaubnisentzug: Bei wiederholten Verstößen kann der Führerschein entzogen werden.

Verwaltungsrechtliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: Neben den Geldbußen werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
  • Fahrverbot: Für den Zeitraum zwischen einem und drei Monaten kann ein Fahrverbot verhängt werden.
  • Aufbauseminar: Bei einem BAK ab 0,5 Promille muss der Betroffene an einem Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer teilnehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Führerscheinentzug bei einem BAK von 0,6 Promille nicht zwingend ist. Allerdings kann er bei wiederholten Verstößen angeordnet werden.

Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit:

Ein BAK von 0,6 Promille beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit erheblich. Es kommt zu:

  • Verzögerten Reaktionszeiten
  • Eingeschränkter Aufmerksamkeit
  • Beeinträchtigtem Urteilsvermögen
  • Erhöhtem Unfallrisiko

Vermeidung von Konsequenzen:

Um die strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen eines BAK von 0,6 Promille zu vermeiden, ist es am besten, keinen Alkohol zu konsumieren, bevor man Auto fährt. Wenn Sie Alkohol konsumiert haben, sollten Sie ein alternatives Transportmittel nutzen.