Was passiert, wenn man mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erwischt wird?

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Der unerlaubte Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Höhe der Strafe variiert je nach Schwere des Vergehens und reicht von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Fahrlässigkeit kann ebenso geahndet werden wie vorsätzliches Handeln. Eine genaue juristische Beratung ist im Einzelfall ratsam.

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Unerlaubter Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten: Was droht mir?

Der Griff zu Medikamenten, die nicht für einen selbst verschrieben wurden, mag aus unterschiedlichsten Gründen erfolgen: Hilflosigkeit, Neugier, Druck aus dem sozialen Umfeld, oder schlichtweg Unwissenheit. Doch der scheinbar harmlose Akt des Besitzes oder Konsums von Medikamenten ohne gültige Verschreibung hat weitreichende Konsequenzen und kann schwerwiegend bestraft werden. Es geht dabei nicht nur um die eigene Gesundheit, sondern auch um die Einhaltung des Rechts.

Welche Delikte sind relevant?

Der unerlaubte Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten kann verschiedene Straftatbestände erfüllen:

  • Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG): Der Besitz oder die Weitergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne gültiges Rezept stellt einen Verstoß gegen das AMG dar. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis hin zu hohen Geldstrafen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem konkreten Medikament, der Menge und der Absicht. Der rein private Besitz geringer Mengen für den Eigengebrauch wird dabei milder geahndet als der Handel mit größeren Mengen oder der Vertrieb an Dritte.

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Viele verschreibungspflichtige Medikamente fallen unter das BtMG, insbesondere wenn sie ein hohes Suchtpotenzial aufweisen (z.B. Opioide, Benzodiazepine). Hier sind die Strafen deutlich höher und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Der illegale Handel mit solchen Substanzen wird besonders hart bestraft.

  • Verletzung der Verkehrssicherheit: Die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten unter Einfluss dieser Medikamente, z.B. während des Autofahrens, stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Dies gilt auch, wenn die Medikamente legal verschrieben wurden, aber die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird.

  • Körperverletzung/Totschlag: Im schlimmsten Fall kann der unerlaubte Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, insbesondere deren Weitergabe an Dritte, zu Körperverletzung oder gar Totschlag führen. Die Verantwortung für die Folgen trägt dann derjenige, der die Medikamente unerlaubt weitergegeben oder zur Einnahme veranlasst hat.

Welche Faktoren beeinflussen die Strafhöhe?

Die Strafhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Menge des Medikaments: Stärker wirksame Substanzen mit hohem Suchtpotenzial führen zu höheren Strafen.
  • Absicht: Vorsätzliches Handeln wird härter bestraft als Fahrlässigkeit. Der Handel mit Medikamenten wird beispielsweise strenger geahndet als der private Besitz für den Eigengebrauch.
  • Vorstrafen: Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogen- oder Medikamentendelikten verschärfen die Strafe.
  • Zusammenarbeit mit den Behörden: Eine ehrliche und umfassende Mitarbeit kann zu einer milderen Strafzumessung führen.

Was tun im Fall der Fälle?

Ein unerlaubter Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ein schwerwiegender Vorfall. Schweigen Sie nicht, sondern suchen Sie umgehend juristischen Rat. Ein Anwalt kann Ihnen die Rechtslage erklären und Sie bei der Verteidigung unterstützen. Ehrlichkeit und Kooperation mit den Behörden können die Folgen mindern.

Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall ist immer eine anwaltliche Beratung notwendig.