Welche Daten übermittelt der Arbeitgeber an die Krankenkasse?
Ab 2023 digitalisiert Deutschland die Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Arbeitgeber holen die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die umständliche Papierübermittlung im Unternehmen entfällt somit vollständig.
Welche Daten übermittelt der Arbeitgeber an die Krankenkasse im digitalen Zeitalter der Arbeitsunfähigkeitsmeldung?
Die digitale Revolution greift auch in den Arbeitsalltag ein. Ab 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsmeldung in Deutschland zunehmend digitalisiert. Arbeitgeber holen die Bescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen ab. Dieser Wechsel birgt sowohl Vorteile als auch neue Herausforderungen und Fragen hinsichtlich der Datenübermittlung. Doch welche Daten müssen und dürfen an die Krankenkasse übermittelt werden?
Die digitale Arbeitsunfähigkeitsmeldung basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben und dem Datenschutz. Der Arbeitgeber, als Datenverantwortlicher, übermittelt an die Krankenkasse nur die unbedingt notwendigen Daten zur Bearbeitung des Antrags. Diese Daten sind essentiell, um den Krankheitsfall korrekt zu erfassen und die Leistungen der Krankenversicherung sicherzustellen.
Welche Daten sind es konkret?
Der Kern der Übermittlung umfasst üblicherweise:
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Identifizierende Daten des Versicherten: Name, Versichertennummer und Geburtsdatum des Mitarbeiters. Diese Daten sind unverzichtbar für die Zuordnung des Antrags zum richtigen Versicherten.
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Identifizierende Daten des Arbeitgebers: Unternehmensname und eventuell die Versicherungsnummer des Arbeitgebers (je nach Vereinbarung mit der Krankenkasse).
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Datum des Arbeitsausfalls: Der Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sind zwingend notwendig.
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Diagnose (falls vom Arbeitgeber bekannt): Diese wird in der Regel von der Krankenkasse benötigt, um die entsprechenden Leistungen auszuzahlen und dem Versicherten eine notwendige Betreuung zukommen zu lassen. Dies ist jedoch oft abhängig von den spezifischen Regelungen der Krankenkasse und der konkreten Rechtslage. Wichtig ist, dass hier nur die vom Arzt vermerkte Diagnose weitergegeben wird und nicht die individuelle Interpretation des Arbeitgebers.
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Datum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Hiermit wird die zeitliche Abfolge dokumentiert.
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Informationen zum Arbeitgeber- und Lohnabrechnungssystem: Informationen zu den Lohnabrechnungsdaten, und gegebenenfalls notwendigen Daten zu den Arbeitsbedingungen.
Wichtige Punkte zum Datenschutz:
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Keine sensiblen Daten: Der Arbeitgeber übermittelt keine sensiblen Daten, wie etwa den Gesundheitszustand des Mitarbeiters detaillierter als im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit.
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Einhaltung der Datenschutzrichtlinien: Die Übertragung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzrichtlinien und den Vorschriften der jeweiligen Krankenkasse.
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Vertraulichkeit: Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und sie nur für die Bearbeitung des Arbeitsunfähigkeitsantrags zu nutzen.
Zusammenfassung:
Die digitale Arbeitsunfähigkeitsmeldung vereinfacht Prozesse, spart Papier und Zeit. Die Datenübermittlung zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse erfolgt sicher und transparent unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Arbeitgeber übermittelt ausschließlich die notwendigen und gesetzlich erlaubten Informationen, die für die Bearbeitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sind. Eine klare Trennung zwischen den Informationen zur Arbeitsunfähigkeit und sensiblen Gesundheitsdaten ist dabei entscheidend.
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