Wer darf eine Laserbehandlung durchführen?

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Die Durchführung von Laserbehandlungen ist derzeit Ärzten oder Personen unter ärztlicher Aufsicht vorbehalten, wie in der alten Medizinprodukteverordnung festgelegt. Verstöße gegen diese Regelung können zu erheblichen Geldstrafen führen, da die meisten Laserstudios nicht über die erforderliche ärztliche Aufsicht verfügen.

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Wer darf Laserbehandlungen durchführen? – Rechtliche Rahmenbedingungen und Patientensicherheit

Die Durchführung von Laserbehandlungen, die über rein kosmetische Anwendungen hinausgehen, ist in Deutschland streng reglementiert und unterliegt hohen Sicherheitsstandards. Die Frage, wer eine solche Behandlung durchführen darf, ist nicht einfach mit einem Satz zu beantworten und hängt maßgeblich vom konkreten Anwendungsgebiet des Lasers ab. Eine pauschale Aussage wie “nur Ärzte” greift zu kurz und kann sogar irreführend sein.

Die alte Medizinprodukteverordnung (MPG) – mittlerweile abgelöst durch die Medizinprodukteverordnung (MDR) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) – spielte eine wichtige Rolle in der Regulierung. Sie betonte die Notwendigkeit ärztlicher Aufsicht bei der Anwendung von Lasern im medizinischen Kontext. Dieser Grundsatz bleibt auch unter den neuen Verordnungen relevant, wenngleich die Umsetzung differenzierter betrachtet werden muss.

Die entscheidenden Faktoren sind:

  • Art der Laserbehandlung: Rein kosmetische Laserbehandlungen, wie beispielsweise die Haarentfernung, unterliegen weniger strengen Auflagen als medizinische Laserbehandlungen, die beispielsweise zur Behandlung von Hautkrankheiten oder Tumoren eingesetzt werden. Die Risikoklasse des eingesetzten Lasers spielt hier eine entscheidende Rolle.
  • Qualifikation des Anwenders: Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z.B. Dermatologen, Plastische Chirurgen) sind aufgrund ihrer medizinischen Ausbildung grundsätzlich befugt, Laserbehandlungen durchzuführen. Zusätzlich benötigen sie eine fundierte lasermedizinische Fortbildung. Medizinische Fachangestellte oder Kosmetikerinnen dürfen Laser nur unter direkter Aufsicht und Anleitung eines Arztes einsetzen, wobei die Art und der Umfang der Aufsicht von der konkreten Behandlung und dem Risiko abhängen. Eine reine “Anwesenheit” des Arztes reicht in den meisten Fällen nicht aus.
  • Medizinproduktegesetzgebung: Die MDR und MPBetreibV fordern eine umfassende Risikobewertung und Qualitätsmanagement-Systeme für die Durchführung von Laserbehandlungen. Die Verwendung zugelassener Lasergeräte und die Einhaltung strenger hygienischer Vorschriften sind unabdingbar. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und sogar Betriebsstilllegungen führen. Nicht nur der Anwender, sondern auch der Betreiber des Studios haftet.

Fazit:

Die Aussage, dass ausschließlich Ärzte Laserbehandlungen durchführen dürfen, ist vereinfacht. Während Ärzte aufgrund ihrer Ausbildung eine breite Kompetenz besitzen, ist die rechtliche Lage komplex. Die Durchführung von Laserbehandlungen bedarf in jedem Fall einer fundierten Ausbildung, der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, einer umfassenden Risikobewertung und häufig der direkten Aufsicht durch einen Arzt. Patienten sollten daher unbedingt auf die Qualifikation des Anbieters und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Eine Nachfrage nach entsprechenden Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen ist dringend angeraten. Im Zweifel sollte man sich an einen Facharzt wenden.