Wer darf nicht Augen lasern?
Nicht jeder kommt für eine Augenlaserbehandlung infrage. Personen mit instabilen Brillenwerten oder schweren Augenkrankheiten wie Keratokonus sollten von einer Laserkorrektur absehen. Auch bei sehr dünner Hornhaut oder starker Fehlsichtigkeit ist ein Augenlasern möglicherweise nicht möglich. Es gibt jedoch alternative Methoden, um die Sehkraft langfristig zu verbessern.
Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema vertieft, verschiedene Ausschlusskriterien beleuchtet und Alternativen aufzeigt, ohne vorhandene Inhalte zu duplizieren:
Wer nicht unters Messer sollte: Wann eine Augenlaser-OP keine Option ist
Der Traum von einem Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen ist für viele Menschen mit Sehschwäche verlockend. Die Augenlaser-Chirurgie verspricht eine dauerhafte Korrektur und Unabhängigkeit von Sehhilfen. Doch so fortschrittlich die Technologie auch ist, nicht jeder ist ein geeigneter Kandidat für eine solche Behandlung. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die eine Augenlaser-OP ausschließen oder zumindest kritisch hinterfragen lassen.
Stabilität der Sehkraft als Grundvoraussetzung
Eines der wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Augenlaserbehandlung ist die Stabilität der Sehwerte. Das bedeutet, dass sich die Dioptrienwerte innerhalb des letzten Jahres, idealerweise der letzten zwei Jahre, nicht oder nur minimal verändert haben dürfen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Augen sich noch im Wachstum befinden, ist dies oft nicht der Fall. Eine Laserbehandlung wäre in dieser Phase kontraproduktiv, da sich die Sehwerte nach der OP erneut verschlechtern könnten.
Augenerkrankungen als Ausschlusskriterium
Bestimmte Augenerkrankungen schließen eine Laserbehandlung kategorisch aus. Dazu gehören:
- Keratokonus: Diese Erkrankung führt zu einer fortschreitenden Verformung und Ausdünnung der Hornhaut. Eine Laserbehandlung könnte die Hornhaut zusätzlich schwächen und die Erkrankung verschlimmern.
- Glaukom (Grüner Star): Ein unbehandeltes Glaukom kann zu irreparablen Schäden am Sehnerv führen. Eine Laser-OP würde das Fortschreiten der Erkrankung nicht aufhalten und könnte die Diagnose erschweren.
- Katarakt (Grauer Star): Bei einer Katarakt ist die Augenlinse getrübt. Eine Laserbehandlung würde das Problem nicht beheben, sondern allenfalls die Symptome kurzzeitig lindern. Hier ist eine Linsenoperation die geeignete Therapie.
- Herpesinfektionen des Auges: Akute oder rezidivierende Herpesinfektionen können die Hornhaut schädigen und das Risiko von Komplikationen nach einer Laserbehandlung erhöhen.
- Trockene Augen: Stark ausgeprägte trockene Augen können durch eine Laser-OP zusätzlich verschlimmert werden. Vor einer Behandlung sollte die Ursache der trockenen Augen abgeklärt und behandelt werden.
Weitere Kontraindikationen
Neben Augenerkrankungen gibt es weitere Faktoren, die gegen eine Augenlaserbehandlung sprechen können:
- Dünne Hornhaut: Bei einer zu dünnen Hornhaut besteht das Risiko, dass die Hornhaut nach der Laserbehandlung instabil wird.
- Hohe Dioptrienwerte: Bei sehr starker Kurz- oder Weitsichtigkeit ist die Menge an Hornhautgewebe, die abgetragen werden muss, möglicherweise zu groß.
- Allgemeinerkrankungen: Bestimmte Autoimmunerkrankungen, Diabetes oder systemische Erkrankungen können den Heilungsprozess beeinträchtigen und das Risiko von Komplikationen erhöhen.
- Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und Stillzeit können hormonelle Veränderungen die Sehwerte beeinflussen. Eine Laserbehandlung sollte daher erst nach Abschluss dieser Phasen in Erwägung gezogen werden.
Alternative Wege zur besseren Sicht
Wenn eine Augenlaserbehandlung nicht infrage kommt, bedeutet das nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt, die Sehkraft zu verbessern. Es gibt verschiedene Alternativen, die je nach individueller Situation geeignet sein können:
- Linsenimplantate (ICL): Bei sehr hoher Fehlsichtigkeit oder einer zu dünnen Hornhaut können Linsenimplantate eine Alternative zur Laserbehandlung darstellen. Dabei wird eine künstliche Linse zusätzlich zur natürlichen Linse ins Auge eingesetzt.
- Refraktiver Linsenaustausch (RLE): Bei älteren Patienten, bei denen bereits eine beginnende Linsentrübung vorliegt, kann ein refraktiver Linsenaustausch in Erwägung gezogen werden. Dabei wird die natürliche Linse durch eine Kunstlinse mit der passenden Brechkraft ersetzt.
- Orthokeratologie (Nachtlinsen): Diese speziellen Kontaktlinsen werden nachts getragen und formen die Hornhaut während des Schlafs so, dass man tagsüber ohne Brille oder Kontaktlinsen scharf sehen kann.
- Spezielle Kontaktlinsen: Für Menschen mit Keratokonus oder anderen Hornhauterkrankungen gibt es spezielle Kontaktlinsen, die eine bessere Sicht ermöglichen und die Hornhaut stabilisieren können.
Fazit: Sorgfältige Voruntersuchung ist entscheidend
Die Entscheidung für oder gegen eine Augenlaserbehandlung sollte immer nach einer umfassenden Voruntersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Augenarzt getroffen werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Behandlung für den jeweiligen Patienten geeignet ist und welche Alternativen infrage kommen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass eine Laser-OP nicht für jeden die ideale Lösung ist und dass es auch andere Wege gibt, um die Sehkraft langfristig zu verbessern.
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