Wie lange bleibt eine MPU in der Führerscheinakte?
Eine MPU-Anordnung verjährt nicht gesetzlich, sie wird jedoch nach 15 Jahren aus der Führerscheinakte gelöscht.
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Die MPU und ihre Spuren in der Führerscheinakte: 15 Jahre und kein Vergessen
Viele Betroffene fragen sich, wie lange die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch “Idiotentest” genannt, in ihrer Führerscheinakte vermerkt bleibt. Die Annahme, dass eine MPU-Anordnung nach einer gewissen Zeit verfällt, ist leider falsch. Es gibt keine gesetzliche Verjährung für die Anordnung selbst. Das bedeutet, die Aufforderung zur MPU bleibt bestehen, bis ihr nachgekommen wird.
Anders verhält es sich mit dem Eintrag über die MPU in der Führerscheinakte. Dieser wird nach 15 Jahren gelöscht. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen der Anordnung zur MPU und dem Ergebnis bzw. der Durchführung der MPU.
Konkret bedeutet das:
- Anordnung zur MPU: Die Anordnung zur MPU verjährt nicht. Solange der Betroffene die MPU nicht absolviert, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung aufrechterhalten und die Fahrerlaubnis verweigern.
- Eintrag über die MPU: Wurde die MPU durchgeführt – egal ob positiv oder negativ – wird dieser Vorgang für 15 Jahre in der Führerscheinakte gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht.
Diese 15-Jahres-Frist bezieht sich auf den Eintrag im Fahreignungsregister (FAER). Es handelt sich dabei um eine bundesweite Datenbank, in der relevante Informationen zum Fahrverhalten gespeichert werden.
Was bedeutet das für Betroffene?
- Negative MPU: Ein negatives MPU-Ergebnis wirkt sich 15 Jahre lang negativ auf die Chancen einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aus. Nach Ablauf dieser Frist hat das negative Ergebnis keine direkten Auswirkungen mehr. Allerdings können frühere Verstöße, die zur MPU geführt haben, weiterhin bei der Beurteilung der Fahreignung eine Rolle spielen.
- Positive MPU: Ein positives MPU-Ergebnis ermöglicht die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Der Eintrag über die positive MPU wird ebenfalls nach 15 Jahren gelöscht.
Wichtig: Die Löschung des Eintrags nach 15 Jahren bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnisbehörde keinerlei Informationen mehr über die MPU hat. In älteren Akten können Informationen weiterhin vorhanden sein, auch wenn sie nicht mehr im FAER auftauchen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die MPU-Anordnung selbst verjährt nicht. Der Eintrag über die durchgeführte MPU wird jedoch nach 15 Jahren aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Informationen über die MPU verschwinden.
#Akte#Führerschein#MpuKommentar zur Antwort:
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