Wie lange gelten die rosa Rezepte?

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Rosa Rezepte, die von gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit für exakt 28 Tage. Blau gefärbte Privatrezepte hingegen können in der Regel bis zu drei Monate eingelöst werden.

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Gültigkeitsdauer von rosa Rezepten

In Deutschland regelt das Gesetz über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AmVV) die Gültigkeitsdauer von Rezepten. Dabei unterscheiden sich die Fristen für gesetzliche und private Krankenkassen.

Rosa Rezepte

Rezepte, die von gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt werden, sind in der Regel rosa gefärbt und gelten für einen Zeitraum von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist muss das Arzneimittel in einer Apotheke abgeholt und bezahlt werden.

Blaue Rezepte

Rezepte, die von Privatkassen ausgestellt werden, sind in der Regel blau gefärbt und haben eine längere Gültigkeitsdauer. Sie sind in der Regel bis zu drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Ausnahmen

Für bestimmte Arzneimittel gelten abweichende Gültigkeitsfristen:

  • Rezepte für Betäubungsmittel (weiße Rezepte): 7 Tage
  • Rezepte für Suchtmittel (grüne Rezepte): 30 Tage
  • Rezepte für Arzneimittel, die im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung verordnet werden: 14 Tage

Informationspflicht

Die Gültigkeitsdauer des Rezepts muss vom Aussteller deutlich auf dem Rezept vermerkt werden. Wird keine Gültigkeitsdauer angegeben, gilt die gesetzliche Frist von 28 Tagen für rosa Rezepte und drei Monaten für blaue Rezepte.

Es ist wichtig, die Gültigkeitsdauer des Rezepts einzuhalten, da abgelaufene Rezepte nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden können. In solchen Fällen muss ein neues Rezept ausgestellt werden.