Wie muss der Arbeitnehmer sich krank melden?

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Rechtzeitige und ordnungsgemäße Krankmeldung beim Arbeitgeber ist Pflicht. Die Art der Benachrichtigung (telefonisch, schriftlich) variiert je nach Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung. Wichtig ist eine klare Information über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Eine ärztliche Bescheinigung ist meist erforderlich.
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Krankmeldung: So machen Sie es richtig

Die Pflicht zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Krankmeldung beim Arbeitgeber ist vielen Arbeitnehmern bekannt, doch die Details sind oft unklar. Welche Kommunikationswege sind zulässig? Wann muss ich mich melden? Was muss ich mitteilen? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Krankmeldung.

Die rechtzeitige Meldung: Die wichtigste Regel lautet: Melden Sie sich so früh wie möglich, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn, krank. Eine verspätete Meldung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. “So früh wie möglich” bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber idealerweise bereits am Morgen informieren, sobald Ihnen Ihre Arbeitsunfähigkeit bewusst wird, selbst wenn Sie die genaue Dauer noch nicht kennen.

Die richtige Form der Benachrichtigung: Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Während in manchen Unternehmen eine formlose telefonische Meldung ausreichend ist, verlangen andere eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Brief. Achten Sie daher unbedingt auf die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder der firmeninternen Regelung zur Krankmeldung. Oftmals finden sich solche Informationen im Mitarbeiterhandbuch. Fehlen konkrete Vorgaben, ist eine telefonische Meldung in der Regel akzeptabel, sollte aber möglichst zeitnah durch eine schriftliche Bestätigung ergänzt werden.

Was muss ich mitteilen? Ihre Krankmeldung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihr Name
  • Ihr Arbeitsbereich/Abteilung
  • Das Datum des Arbeitsausfalls
  • Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung (auch wenn diese noch ungewiss ist, eine Schätzung ist hilfreich)
  • Ihre Erreichbarkeit (Telefonnummer, falls möglich E-Mail-Adresse)

Die ärztliche Bescheinigung: Die meisten Arbeitgeber fordern eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU) nach einer bestimmten Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Diese Frist variiert je nach Bundesland und Unternehmen, liegt aber häufig bei drei bis sieben Tagen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über die geltenden Regelungen. Die AU sollte unverzüglich nach Ausstellung an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Versuchen Sie, die AU frühzeitig vom Arzt zu erhalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Sonderfälle: Bei länger andauernder Erkrankung oder besonderen Umständen (z.B. Krankenhausaufenthalt) informieren Sie Ihren Arbeitgeber regelmäßig über den aktuellen Stand. Ein offener und transparenter Umgang mit Ihrer Erkrankung ist im besten Interesse aller Beteiligten.

Fazit: Eine ordnungsgemäße Krankmeldung ist eine wichtige Pflicht des Arbeitnehmers. Durch die Einhaltung der oben genannten Punkte und durch die Klärung individueller Regelungen im Unternehmen vermeiden Sie Missverständnisse und potenzielle arbeitsrechtliche Probleme. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach den genauen Vorgaben.