Wie oft zum Hautarzt unter 35?

7 Sicht
Hautkrebsscreenings für Personen unter 35 Jahren sind bei der DAK einmal alle zwei Jahre möglich. Die entsprechenden Abrechnungsnummern für diesen Vertrag müssen zur Leistungserbringung verwendet werden.
Kommentar 0 mag

Hautkrebsscreenings für Personen unter 35 Jahren: Wie häufig ist eine Untersuchung sinnvoll?

Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland. Auch wenn das Risiko vor allem mit zunehmendem Alter steigt, können auch junge Menschen davon betroffen sein. Daher ist es wichtig, sich regelmäßig untersuchen zu lassen, um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Ab welchem Alter sind Hautkrebsscreenings sinnvoll?

Laut der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sollten sich alle Personen ab 35 Jahren einmal jährlich einem Hautkrebsscreening unterziehen. Für Personen unter 35 Jahren gilt diese Empfehlung jedoch nicht allgemein. Bei ihnen ist das Risiko für Hautkrebs deutlich geringer. Dennoch können auch bei jungen Menschen Faktoren wie eine helle Haut, viele Muttermale oder eine familiäre Vorbelastung das Risiko für Hautkrebs erhöhen.

Wie oft sollten sich Personen unter 35 Jahren untersuchen lassen?

Für Personen unter 35 Jahren, die keine Risikofaktoren aufweisen, reichen in der Regel Hautkrebsscreenings alle zwei Jahre aus. Bei erhöhtem Risiko kann eine häufigere Untersuchung sinnvoll sein. Die Entscheidung, wie oft eine Untersuchung notwendig ist, sollte individuell mit einem Hautarzt besprochen werden.

Was beinhaltet ein Hautkrebsscreening?

Bei einem Hautkrebsscreening untersucht der Hautarzt die Haut des gesamten Körpers auf verdächtige Veränderungen. Dabei achtet er besonders auf Muttermale, Flecken oder andere Hautveränderungen, die sich in Größe, Form oder Farbe verändert haben. Mithilfe eines Dermatoskops, einer speziellen Lupe mit Lichtquelle, kann der Hautarzt die Haut genauer untersuchen und verdächtige Hautveränderungen erkennen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Hautkrebsscreenings für Personen unter 35 Jahren werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei einigen Krankenkassen gibt es jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise die DAK, die alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening für Versicherte ab 18 Jahren anbietet.

Fazit

Auch wenn das Risiko für Hautkrebs bei Personen unter 35 Jahren geringer ist, ist eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge dennoch wichtig. Personen ohne Risikofaktoren sollten sich alle zwei Jahre untersuchen lassen, während bei erhöhtem Risiko eine häufigere Untersuchung sinnvoll sein kann. Durch eine frühzeitige Erkennung und Behandlung kann Hautkrebs effektiv geheilt werden.