Wie viele Fachärzte darf man im Quartal aufsuchen?

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Ohne Überweisung können Versicherte pro Quartal einen Facharzt ihres Vertrauens beliebig oft und bis zu drei verschiedene Fachärzte (plus Zahnarzt) konsultieren. Für jeden weiteren Facharztbesuch ist eine Überweisung, in der Regel vom Hausarzt, erforderlich, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu gewährleisten.
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Facharzt-Odyssee? So viele Spezialisten dürfen Sie pro Quartal besuchen

Viele Patienten kennen die Situation: Ein Zipperlein hier, ein Druckgefühl dort – und schnell stellt sich die Frage, welchen Spezialisten man konsultieren sollte. Doch wie viele Fachärzte darf man eigentlich pro Quartal aufsuchen, ohne dass die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert? Die Regelung ist im Grunde einfacher, als man denkt.

Grundsätzlich gilt: Ohne eine Überweisung vom Hausarzt (oder einem anderen ermächtigten Arzt) können gesetzlich Versicherte pro Quartal bis zu drei verschiedene Fachärzte konsultieren. Zudem können sie den Zahnarzt unabhängig von dieser Regelung aufsuchen. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen “verschiedenen” Fachärzten und der Anzahl der Besuche. Sie können also beispielsweise dreimal im Quartal zum selben Augenarzt gehen, ohne eine Überweisung zu benötigen. Besuchen Sie jedoch einen Augenarzt, einen Orthopäden und einen Hautarzt, haben Sie Ihr Kontingent an Fachärzten ohne Überweisung ausgeschöpft.

Innerhalb dieser Regelung können Sie den gewählten Facharzt beliebig oft besuchen. Haben Sie beispielsweise chronische Rückenschmerzen und benötigen innerhalb eines Quartals mehrere Termine beim Orthopäden, ist dies ohne Überweisung möglich, solange Sie die Drei-Facharzt-Grenze nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich mehr als drei verschiedene Fachärzte benötige?

Benötigen Sie im selben Quartal mehr als drei verschiedene Facharzt-Konsultationen, ist eine Überweisung notwendig. In der Regel stellt Ihnen Ihr Hausarzt diese aus. Er fungiert als Lotsendienst im Gesundheitssystem und kann die Notwendigkeit weiterer Facharztbesuche beurteilen. Die Überweisung gewährleistet die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und dokumentiert den Behandlungsverlauf.

Ausnahmen von der Regel:

Es gibt einige Ausnahmen von der Drei-Facharzt-Regel. So benötigen Sie beispielsweise keine Überweisung für:

  • Gynkologen: Besuche beim Frauenarzt sind überweisungsfrei.
  • Augenärzte: Auch hier ist keine Überweisung erforderlich. Allerdings gilt die Drei-Facharzt-Regel weiterhin.
  • Kinder- und Jugendärzte: Für Kinder und Jugendliche gilt ebenfalls die freie Arztwahl ohne Überweisung zum Facharzt.
  • Notfälle: In Notfällen ist selbstverständlich keine Überweisung notwendig.

Fazit:

Das System der Facharztbesuche ist darauf ausgelegt, die Patientenversorgung zu optimieren und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen im Rahmen zu halten. Der Hausarzt spielt dabei eine zentrale Rolle als Koordinator. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie für einen bestimmten Facharztbesuch eine Überweisung benötigen, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt. Sie erhalten dort eine kompetente Beratung und vermeiden unnötige Kosten.