Sind Hausärzte verpflichtet, Patienten aufzunehmen?

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Hausärzte dürfen Patienten bei akuter Behandlungsnotwendigkeit nicht abweisen, unabhängig davon, ob sie privat abrechnen oder an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Die ärztliche Behandlungspflicht ist in solchen Fällen unumgänglich. Diese Verpflichtung gewährleistet, dass jeder Patient in dringenden Situationen die notwendige medizinische Versorgung erhält.

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Sind Hausärzte verpflichtet, Patienten aufzunehmen?

Hausärzte in Deutschland unterliegen der Verpflichtung, Patienten in Notfällen zu behandeln, unabhängig von deren Versicherung oder finanziellen Möglichkeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und dem Sozialgesetzbuch (SGB V).

Rechtliche Grundlagen

  • Ärztlicher Behandlungsvertrag: Ärzte sind verpflichtet, Patienten zu behandeln, die ihren Hilfebedarf äußern (§ 630a Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Sozialgesetzbuch (SGB V): § 75 Abs. 1 SGB V besagt, dass Vertragsärzte alle Versicherten behandeln müssen, wenn die Behandlungsbedürftigkeit akut ist oder eine Verschlimmerung droht.

Notwendigkeit der Behandlung

Notfälle liegen vor, wenn eine sofortige medizinische Behandlung erforderlich ist, um Folgeschäden zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Akute Schmerzen
  • Starke Blutungen
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall

Ausnahmen von der Behandlungspflicht

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen Hausärzte Patienten abweisen dürfen:

  • Wenn die Praxis geschlossen ist
  • Wenn der Arzt selbst krank oder im Urlaub ist
  • Wenn die Praxis überfüllt ist und keine Kapazitäten mehr frei sind

In diesen Fällen sind Patienten verpflichtet, sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder eine Notaufnahme zu wenden.

Konsequenzen bei Nichtaufnahme

Hausärzte, die Patienten bei akuter Behandlungsnotwendigkeit abweisen, können rechtlich haftbar gemacht werden. Patienten können Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern. Darüber hinaus kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sanktionen gegen den Arzt verhängen.

Fazit

Hausärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten in Notfällen aufzunehmen und zu behandeln. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass jeder Patient in dringenden Situationen die notwendige medizinische Versorgung erhält.