Wann steht mir ein Gutachter zu?

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Ein unabhängiger Gutachter sichert Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, gewährleistet wird somit eine objektive Schadensfeststellung und eine faire Abwicklung. Ihr persönlicher Gutachter vertritt Ihre Interessen optimal.

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Wann steht mir ein unabhängiger Gutachter zu? Ihr Recht auf objektive Schadensfeststellung nach einem Unfall

Ein Unfall ist ein Schock. Neben dem emotionalen Leid entsteht oft erheblicher Sachschaden am Fahrzeug und möglicherweise auch Personenschaden. In solchen Situationen ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und sich bestmöglich zu schützen. Ein entscheidender Aspekt dabei ist die Frage: Wann habe ich Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Die einfache Antwort lautet: grundsätzlich immer, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie sind nicht auf die Einschätzung des gegnerischen Versicherers angewiesen. Dieser hat ein ureigenes Interesse an einer möglichst niedrigen Schadensregulierung. Ein unabhängiger Gutachter hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und sorgt für eine objektive und umfassende Schadensfeststellung.

Aber wann ist die Beauftragung eines Gutachters besonders empfehlenswert?

  • Bei erheblichem Sachschaden: Beträgt der Schaden an Ihrem Fahrzeug einen höheren vierstelligen Betrag, lohnt sich die Beauftragung eines Gutachters in der Regel. Ein geringer Schaden kann zwar auch von einem Gutachter begutachtet werden, die Kosten könnten dann jedoch den Nutzen übersteigen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung sollte hier individuell abgewogen werden.
  • Bei komplexen Schäden: Sind mehrere Bauteile beschädigt, der Schaden schwer einzuschätzen ist oder verdeckte Schäden vermutet werden (z.B. an der Karosserie), ist ein professionelles Gutachten unerlässlich. Ein Laie kann die volle Auswirkung solcher Schäden oft nicht erkennen.
  • Bei Streit mit der gegnerischen Versicherung: Weigert sich die Versicherung, den Schaden in angemessener Höhe zu regulieren, oder entstehen Unstimmigkeiten bezüglich der Schadenshöhe, ist ein Gutachten ein starkes Argument in der Auseinandersetzung. Das Gutachten dient als unabhängige Beweisgrundlage.
  • Bei Personenschäden: Auch bei Personenschäden, selbst wenn der Sachschaden gering ist, sollte ein Gutachter hinzugezogen werden, um den vollen Umfang der Schäden zu dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, da Spätfolgen erst später auftreten können.
  • Bei Zweifel an der Schuldfrage: Selbst wenn die Schuldfrage zunächst geklärt scheint, kann ein Gutachten die Feststellung des Schadens und die Beweislage absichern. Es kann später wichtige Erkenntnisse liefern, falls die Schuldfrage doch noch einmal in Frage gestellt wird.

Wer trägt die Kosten?

In der Regel trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Gutachter. Dies ist gesetzlich geregelt und ein wichtiger Punkt, der Ihnen die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters erleichtert. Sie müssen sich nicht selbst um die Finanzierung kümmern. Wichtig ist jedoch, die Versicherung frühzeitig über die Beauftragung zu informieren.

Fazit: Ein unabhängiger Gutachter sichert Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall und ermöglicht eine faire Schadensregulierung. Die Beauftragung ist insbesondere bei erheblichem, komplexem oder strittigem Schaden empfehlenswert. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen und sich professionelle Hilfe zu suchen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Eine frühzeitige Beauftragung ist hierbei von Vorteil.