Was darf man dem Arbeitgeber verschweigen?

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Es gibt bestimmte persönliche Informationen, die du deinem Arbeitgeber verschweigen darfst, z. B. die Art deiner Krankheit, Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz, eine Schwangerschaft, private Geldprobleme, Nebentätigkeiten und aktuelle Jobangebote.

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Was darf ich meinem Arbeitgeber verschweigen? Grenzen der Offenbarungspflicht im Arbeitsverhältnis

Die Frage, welche persönlichen Informationen im Arbeitsverhältnis geheim bleiben dürfen, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein pauschales “Darf man alles verschweigen, was privat ist?” ist falsch. Es existiert ein Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an Informationen, die die Arbeitsleistung beeinflussen könnten, und dem Recht des Arbeitnehmers auf Schutz seiner Privatsphäre. Die Grenze ist fließend und oft nicht klar definiert.

Was darf grundsätzlich verschwiegen werden?

Im Kern gilt: Informationen, die weder für die Arbeitsleistung relevant sind noch die arbeitsvertraglichen Pflichten berühren, müssen in der Regel nicht offengelegt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Private Krankheiten und Behandlungen: Der Arbeitgeber darf nur Informationen über Krankheiten erfahren, die die Arbeitsfähigkeit unmittelbar und erheblich beeinträchtigen. Die genaue Diagnose oder die Art der Behandlung müssen Sie in den meisten Fällen nicht preisgeben. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen eine Erkrankung besondere Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz erfordert. Hier ist eine transparente Kommunikation wichtig, jedoch im Rahmen des Zumutbaren.

  • Private Geldprobleme und Schulden: Ihre finanzielle Situation ist grundsätzlich Ihre Privatsache und muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden, es sei denn, sie hat direkte Auswirkungen auf Ihre Arbeitsleistung (z.B. durch andauernde Abwesenheit aufgrund von Gläubigerforderungen).

  • Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz (soweit keine arbeitsvertraglichen Regelungen bestehen): Solange die Beziehung die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt oder gegen unternehmensinterne Richtlinien verstößt, ist sie privat.

  • Nebentätigkeiten (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen): Nebentätigkeiten müssen nur dann offengelegt werden, wenn sie mit der Haupttätigkeit in Konflikt stehen (z.B. Konkurrenzgeschäft) oder arbeitsvertragliche Klauseln dies vorschreiben.

  • Bewerbungen bei anderen Unternehmen: Die Suche nach einer neuen Stelle ist grundsätzlich legitim. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Bewerbungen zu informieren, solange Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin erfüllen.

Was muss (unter Umständen) offengelegt werden?

Es gibt Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht. Informationen müssen offengelegt werden, wenn:

  • die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist: Eine Erkrankung, die die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Gesundheit anderer gefährdet, muss mitgeteilt werden.

  • vertragliche Verpflichtungen dies fordern: Der Arbeitsvertrag kann Klauseln enthalten, die eine Offenlegung bestimmter Informationen vorschreiben.

  • gesetzliche Vorschriften dies verlangen: In bestimmten Fällen besteht eine gesetzliche Meldepflicht (z.B. bei meldepflichtigen Krankheiten).

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden. Eine ungeschickte Kommunikation kann zu Missverständnissen und Konflikten führen. Es ist ratsam, eine Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Vermeidung von möglichen negativen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis vorzunehmen. Eine transparente, aber gleichzeitig diskrete Kommunikation ist oft der beste Weg, um ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber zu wahren.