Ist man in Südkorea mit 19 minderjährig?

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In Südkorea gilt man bis zum 19. Geburtstag als minderjährig. Das Gesetz definiert Jugendliche entsprechend und regelt die Aufsichtspflicht von Vormunden, die für deren Wohlergehen, Schutz und Erziehung verantwortlich sind. Diese Verantwortung umfasst sowohl gesetzliche als auch faktische Betreuungsverhältnisse.

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Volljährigkeit in Südkorea: Mit 19 Jahren erwachsen?

In Deutschland ist man mit 18 Jahren volljährig. In Südkorea hingegen gestaltet sich die Definition der Volljährigkeit etwas anders. Hier gilt man bis zum vollendeten 19. Lebensjahr als minderjährig. Diese scheinbar kleine Differenz von einem Jahr hat weitreichende Konsequenzen für das Leben junger Südkoreaner*innen und ihr Verhältnis zum Rechtssystem.

Die südkoreanische Gesetzgebung basiert auf dem Prinzip der minderjährigen Schutzbedürftigkeit, die bis zum 19. Lebensjahr als gegeben betrachtet wird. Dies resultiert in einem komplexen Regelwerk, das verschiedene Aspekte des Lebens von Jugendlichen betrifft. Im Gegensatz zum westlichen Verständnis der Volljährigkeit, die oft mit einer plötzlichen Übernahme voller Rechte und Pflichten verbunden ist, entwickelt sich die Selbstständigkeit in Südkorea graduell. Die Gesetzgebung räumt den Eltern oder Vormündern bis zum 19. Lebensjahr eine umfassende Aufsichtspflicht ein.

Diese Aufsichtspflicht umfasst weit mehr als nur die elterliche Fürsorge im engeren Sinne. Sie beinhaltet:

  • Rechtliche Vertretung: Minderjährige benötigen in vielen juristischen Angelegenheiten die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Dies betrifft Verträge, die Eröffnung von Bankkonten, den Abschluss von Arbeitsverträgen und vieles mehr.
  • Schutz vor Ausbeutung: Das Gesetz schützt Minderjährige vor gefährlichen Arbeitsbedingungen und übermäßiger Arbeitsbelastung. Dies gilt sowohl für reguläre Beschäftigungsverhältnisse als auch für Nebenjobs.
  • Beschränkungen im Konsum: Der Zugang zu bestimmten Waren und Dienstleistungen, wie Alkohol und Tabak, ist Minderjährigen verwehrt. Auch der Konsum von Medieninhalten kann altersbeschränkt sein.
  • Schulpflicht und Bildung: Die südkoreanische Regierung legt großen Wert auf Bildung und legt die Schulpflicht bis zu einem gewissen Alter fest, die im Zusammenhang mit der Minderjährigkeit steht.

Die Altersgrenze von 19 Jahren ist nicht willkürlich gewählt, sondern basiert auf kulturellen und gesellschaftlichen Normen. In Südkorea wird die Jugendphase traditionell als eine Zeit intensiver Entwicklung und des Übergangs ins Erwachsenenleben betrachtet, die eine umfassendere Betreuung und Begleitung erfordert als in vielen westlichen Ländern. Der Übergang zur Volljährigkeit ist somit kein abrupter Bruch, sondern ein allmählicher Prozess.

Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Ausübung der Aufsichtspflicht und die damit verbundenen Einschränkungen im Einzelfall variieren können. Die familiären Verhältnisse, der individuelle Reifegrad und die jeweilige Gesetzeslage spielen dabei eine Rolle. Trotzdem bleibt die juristische Definition der Volljährigkeit mit 19 Jahren ein zentraler Aspekt des südkoreanischen Rechts- und Gesellschaftssystems. Die genaue Interpretation und Anwendung der damit verbundenen Vorschriften erfordert detaillierte Kenntnisse des südkoreanischen Rechts.