Darf man in öffentlichen Verkehrsmitteln Alkohol trinken?

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Der Konsum von Alkohol in deutschen Verkehrsmitteln ist oft durch die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen geregelt. Stark alkoholisierte Personen, die eine Gefahr darstellen, dürfen generell ausgeschlossen werden. Ob moderater Alkoholkonsum erlaubt ist, variiert je nach Verkehrsverbund und kann auch zeitlich begrenzt sein.

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Prost im Bus? Alkohol im öffentlichen Nahverkehr – Ein Überblick

Ob ein Feierabendbier im Bus oder ein Sektchen auf der Zugfahrt zum Festival – der Alkoholkonsum in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Thema, das immer wieder diskutiert wird. Die Rechtslage ist dabei nicht immer eindeutig und variiert je nach Verkehrsverbund und den jeweiligen Beförderungsbedingungen. Dieser Artikel bietet eine Orientierungshilfe durch den Dschungel der Regelungen.

Generell gilt: stark alkoholisierte Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung im Verkehrsmittel gefährden oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das gilt unabhängig davon, ob explizit ein Alkoholverbot besteht oder nicht. Die Entscheidung darüber liegt beim Fahrpersonal, welches im Zweifelsfall die Polizei hinzuziehen kann. Ein solches Hausrecht dient dem Schutz aller Fahrgäste und des Personals.

Die Frage nach dem moderaten Alkoholkonsum ist komplexer. Es gibt kein bundesweit einheitliches Gesetz, das den Konsum von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln regelt. Stattdessen entscheiden die einzelnen Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in ihren Hausordnungen und Beförderungsbedingungen, ob und in welchem Umfang Alkohol erlaubt ist.

Manche Verbünde tolerieren den Konsum alkoholischer Getränke, solange sich die Fahrgäste rücksichtsvoll verhalten und keine Belästigung entsteht. Andere wiederum haben ein vollständiges Alkoholverbot in ihren Fahrzeugen erlassen. Wieder andere verfolgen einen Mittelweg und beschränken den Alkoholkonsum zeitlich, beispielsweise indem sie ihn während bestimmter Nachtstunden oder bei Großveranstaltungen untersagen.

Informieren Sie sich daher vor Fahrtantritt über die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes oder -unternehmens. Die Informationen finden Sie in der Regel auf deren Websites, in den Fahrzeugen selbst oder in den Kundenzentren. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und tragen zu einem angenehmen Miteinander im öffentlichen Nahverkehr bei.

Neben den offiziellen Regelungen spielt auch die soziale Komponente eine wichtige Rolle. Auch wenn Alkohol erlaubt sein mag, sollte man stets Rücksicht auf seine Mitreisenden nehmen. Laute Gespräche, aufdringliches Verhalten oder der Geruch von stark alkoholhaltigen Getränken können für andere Fahrgäste störend sein. Ein respektvoller Umgang miteinander trägt zu einem positiven Fahrklima für alle bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Informieren Sie sich vor der Fahrt, verhalten Sie sich rücksichtsvoll und achten Sie auf die Anweisungen des Fahrpersonals. So steht einer entspannten Reise – mit oder ohne alkoholischem Getränk – nichts im Wege.