Ist ein Kellerraum Pflicht?
Ein Kellerraum ist bei Mietwohnungen üblich, jedoch kein gesetzlich garantierter Bestandteil. Ein vertraglicher Zusatz sichert dessen Nutzung. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht kein Rechtsanspruch auf den zusätzlichen Stauraum. Die Bereitstellung bleibt somit im Ermessen des Vermieters.
Kellerraum: Pflicht oder Kür bei Mietwohnungen? Eine Klärung
Der Keller – ein Ort der Geheimnisse, des vergessenen Krimskrams und der saisonalen Dekoration. In vielen Mietshäusern gehört er scheinbar selbstverständlich dazu. Doch ist ein Kellerraum tatsächlich Pflicht für Vermieter? Die Antwort ist überraschend komplex und hängt stark von den Umständen ab.
Die kurze Antwort: Nein, ein Kellerraum ist keine generelle Pflicht. Es gibt kein Gesetz, das Vermieter dazu verpflichtet, ihren Mietern einen Kellerraum zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass die bloße Anmietung einer Wohnung noch keinen automatischen Anspruch auf einen separaten Kellerraum begründet.
Der entscheidende Faktor: Der Mietvertrag. Ob ein Kellerraum zur Mietsache gehört, wird primär durch den Mietvertrag bestimmt. Ist der Kellerraum explizit im Mietvertrag erwähnt, beispielsweise als Teil der vermieteten Fläche oder als zugehörige Nebenfläche, dann ist der Vermieter verpflichtet, diesen auch zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag allgemeine Formulierungen wie “mit allen Nebenräumen” enthalten sind, solange der Kellerraum bei der Besichtigung als zugehörig präsentiert wurde.
Was, wenn der Mietvertrag schweigt? Fehlt eine explizite Erwähnung des Kellers im Mietvertrag, wird es knifflig. In diesem Fall kommt es darauf an, ob sich aus anderen Umständen ein stillschweigendes Einverständnis ableiten lässt. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Kellerraum bei der Wohnungsbesichtigung als selbstverständlich zugehörig dargestellt wurde und keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen wurden. Allerdings ist es in solchen Fällen schwer, seinen Anspruch durchzusetzen.
Die Bedeutung des “üblichen Gebrauchs”: Auch wenn kein expliziter Anspruch auf einen separaten Kellerraum besteht, bedeutet das nicht, dass Mieter keinerlei Möglichkeit haben, Dinge zu lagern. Der Vermieter ist verpflichtet, gemeinschaftliche Flächen wie Trockenräume oder Fahrradkeller zur Verfügung zu stellen, sofern dies im Mietvertrag oder der Hausordnung vorgesehen ist. Zudem kann sich aus dem “üblichen Gebrauch” ergeben, dass Mieter gewisse Gemeinschaftsflächen für die Lagerung von Gegenständen nutzen dürfen, solange dies andere Mieter nicht beeinträchtigt.
Was passiert, wenn der Kellerraum nachträglich entzogen wird? Wird ein Kellerraum, der laut Mietvertrag zur Mietsache gehört, nachträglich entzogen, beispielsweise durch Umbau oder Eigenbedarf, so stellt dies einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter hat in diesem Fall Anspruch auf eine Mietminderung.
Fazit:
Ein Kellerraum ist kein unveräußerliches Recht für Mieter. Ob er zur Mietsache gehört, hängt primär von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Fehlt eine explizite Regelung, ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Kellerraum zur Verfügung zu stellen. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Mieter vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob der Kellerraum im Mietvertrag erwähnt wird und sich gegebenenfalls eine entsprechende Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen.
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