Ist es strafbar, keinen Ausweis dabei zu haben?

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In Deutschland besteht keine Pflicht, einen Personalausweis ständig mitzuführen. Ein fehlender Ausweis zieht keine Bußgelder nach sich. Allerdings ist der Besitz eines gültigen Ausweisdokuments gesetzlich vorgeschrieben; dessen Fehlen kann hingegen sanktioniert werden. Die Nichtmitführung ist also nicht strafbar, der Besitz hingegen schon.
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Ist es strafbar, keinen Ausweis dabei zu haben?

In Deutschland ist die Antwort auf diese Frage etwas komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen mag.

Keine Ausweispflicht

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Pflicht, einen Personalausweis oder Reisepass ständig mitzuführen. Auch besteht keine Verpflichtung, sich auf Verlangen der Polizei auszuweisen.

Pflicht zum Besitz eines Ausweisdokuments

Allerdings ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Dies kann entweder ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein Führerschein sein. Wer keinen dieser Ausweise besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Strafbarkeit der Nichtmitführung

Das Nichtmitführen eines Ausweisdokuments ist hingegen nicht strafbar. Die Polizei kann jedoch eine Person, die keinen Ausweis vorzeigen kann, zur Identitätsfeststellung mitnehmen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Person verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Sanktionen für den Besitz eines Ausweisdokuments

Wer keinen gültigen Ausweis besitzt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro belegt werden. Im Wiederholungsfall kann die Geldbuße sogar auf bis zu 1.000 Euro erhöht werden. In besonders schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Ausnahmen

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Ausweispflicht. So sind Kinder unter 16 Jahren nicht verpflichtet, einen Ausweis mitzuführen. Auch Personen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, müssen keinen Ausweis besitzen, wenn sie sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einreise bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nichtmitführung eines Ausweisdokuments in Deutschland nicht strafbar ist. Allerdings ist der Besitz eines gültigen Ausweisdokuments gesetzlich vorgeschrieben. Wer keinen Ausweis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.