Wann ist man in New York volljährig?

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In New York erlangt man mit 18 Jahren die Volljährigkeit. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes beeinflusst diese Altersgrenze, wobei das jeweilige Landesrecht jedoch Priorität genießen kann. Die volle Rechtsfähigkeit wird somit mit dem 18. Geburtstag erreicht, sofern keine Ausnahmen gelten.

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Volljährigkeit in New York: Mit 18 Jahren ein Erwachsener?

Die Frage nach der Volljährigkeit ist in New York, wie in vielen anderen US-Bundesstaaten, klar geregelt: Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wird man in New York volljährig. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die meisten Rechte und Pflichten eines Erwachsenen zustehen. Man darf beispielsweise Verträge abschließen, wählen, eigenständig Bankkonten eröffnen und juristisch für sich selbst verantwortlich sein.

Die scheinbare Einfachheit dieser Aussage birgt jedoch einige Nuancen, die es zu beachten gilt. Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNCRC), welches die Rechte von Kindern bis zum 18. Lebensjahr schützt, spielt zwar eine Rolle, unterliegt aber der nationalen Gesetzgebung. Die US-amerikanische Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesstaates New York haben Vorrang vor internationalen Abkommen, sofern diese nicht direkt in nationales Recht umgesetzt wurden. Im Fall der Volljährigkeit bedeutet das: Obwohl das UNCRC das Kindeswohl bis zum 18. Lebensjahr betont, definiert das New Yorker Recht die Volljährigkeit explizit mit 18 Jahren.

Es ist wichtig zu verstehen, dass “Volljährigkeit” keine einheitliche juristische Kategorie ist. Während man mit 18 Jahren die meisten Erwachsenenrechte erhält, gibt es Ausnahmen. So kann beispielsweise die Fähigkeit, Alkohol zu kaufen oder zu konsumieren, erst mit 21 Jahren erreicht werden. Auch das Glücksspiel unterliegt altersbezogenen Beschränkungen. Diese spezifischen Altersgrenzen sind durch separate Gesetze geregelt und weichen von der allgemeinen Volljährigkeit ab.

Zusammenfassend lässt sich sagen: In New York erlangt man mit 18 Jahren die volle juristische Handlungsfähigkeit, die sogenannte “Majority”. Dies bedeutet die Fähigkeit, Verträge abzuschließen, zu heiraten (ohne elterliche Zustimmung), zu wählen und viele weitere Entscheidungen eigenständig zu treffen. Allerdings ist zu beachten, dass spezifische Gesetze, wie beispielsweise bezüglich des Alkoholkonsums oder des Glücksspiels, höhere Altersgrenzen festlegen. Eine umfassende Rechtsberatung ist empfehlenswert, falls Zweifel bezüglich der Anwendung der Volljährigkeit in einem konkreten Fall bestehen. Die hier gegebenen Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Information und ersetzen keine juristische Expertise.