Wer darf nach dem Ausweis fragen?
Wer darf in Deutschland nach einem Ausweis fragen?
In Deutschland dürfen neben der Polizei und dem Zoll auch Ordnungsämter unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausweis verlangen. Die exakte Berechtigung zur Ausweiskontrolle variiert je nach Bundesland und dient in erster Linie der rechtssicheren Identifizierung von Personen.
Berechtigung der Polizei
Die Polizei verfügt nach § 163b der Strafprozessordnung (StPO) in folgenden Fällen über die Befugnis zur Ausweiskontrolle:
- Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
- Feststellung der Identität bei Personen, die sich verdächtig verhalten
- Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
Die Polizei kann im Rahmen ihrer Aufgaben auch bei nicht strafrelevanten Vorkommnissen wie Verkehrsunfällen oder Ruhestörungen Ausweise verlangen, sofern dies zur Identifizierung der Beteiligten erforderlich ist.
Berechtigung des Zolls
Der Zoll ist nach § 22 des Zollverwaltungsgesetzes (ZVG) berechtigt, bei Personenkontrollen an Zollgrenzen und anderen Orten mit Zollzuständigkeit einen Ausweis zu verlangen. Dies dient insbesondere der Verhinderung von Schmuggel und Geldwäsche.
Berechtigung von Ordnungsämtern
Die Berechtigung von Ordnungsämtern zur Ausweiskontrolle ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. In der Regel dürfen Ordnungsämter Ausweise verlangen in:
- Fällen von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Ruhestörung, Verunreinigung)
- Bei Verdacht auf falsche oder unvollständige Angaben
- Im Rahmen von Kontrollen zur Einhaltung von Vorschriften (z. B. Jugendschutzgesetz)
Verfahrensweise bei Ausweiskontrollen
Bei einer Ausweiskontrolle ist die Person verpflichtet, sich auszuweisen. Dies kann durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins erfolgen. Die kontrollierende Behörde muss den Grund für die Kontrolle nennen und den Ausweis nach Prüfung der Identität an die Person zurückgeben.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Ausweiskontrollen findet sich in verschiedenen Gesetzestexten:
- Strafprozessordnung (StPO)
- Zollverwaltungsgesetz (ZVG)
- Landesgesetze (z. B. Ordnungsgesetze)
Datenschutz
Im Zuge von Ausweiskontrollen werden personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur für den Zweck der Identifizierung verwendet werden. Nach Abschluss der Kontrolle sind die Daten unverzüglich zu löschen.
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