Wie alt darf ein Passbild für den Führerschein sein?

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Für ein gültiges Führerschein-Passbild müssen Kopf und Schultern deutlich erkennbar sein. Die Größe des Fotos ist vorgeschrieben (35 mm breit, 45 mm hoch). Der Augenabstand sollte mindestens 8 mm betragen. Das Foto darf höchstens sechs Monate alt sein.
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Wie alt darf ein Passbild für den Führerschein sein?

Ein gültiges Passbild für den Führerschein muss bestimmte Kriterien erfüllen, um die Identifizierung des Inhabers zu gewährleisten. Eines dieser Kriterien ist das Alter des Fotos.

Gemäß der Führerscheingesetzgebung dürfen Passbilder für den Führerschein nicht älter als sechs Monate sein. Dies liegt daran, dass sich die äußere Erscheinung einer Person im Laufe der Zeit ändern kann, und ein aktuelles Foto ist für eine genaue Identifizierung unerlässlich.

Die Verwendung von Passbildern, die älter als sechs Monate sind, kann zur Ablehnung des Führerscheinantrags führen. Daher ist es wichtig, bei der Beantragung eines neuen Führerscheins oder der Erneuerung eines bestehenden Führerscheins ein aktuelles Passbild einzureichen.

Neben dem Alter des Fotos müssen Passbilder für den Führerschein auch anderen Anforderungen entsprechen, darunter:

  • Kopf und Schultern deutlich erkennbar: Das Gesicht, einschließlich Ohren und Augen, muss klar erkennbar sein.
  • Vorschriftsgemäße Größe: Die Breite des Fotos muss 35 mm und die Höhe 45 mm betragen.
  • Mindestabstand zwischen den Augen: Der Abstand zwischen den Pupillen der Augen muss mindestens 8 mm betragen.
  • Neutraler Gesichtsausdruck: Das Gesicht sollte eine neutrale Ausdrucksweise ohne Lächeln oder Grimasse haben.
  • Kopfbedeckung nicht gestattet: Kopfbedeckungen sind in der Regel nicht erlaubt, es sei denn, sie werden aus religiösen Gründen getragen.

Die Anforderungen an Passbilder für den Führerschein können je nach Land oder Region variieren. Es ist daher ratsam, sich vor der Beantragung eines Führerscheins bei den zuständigen Behörden über die genauen Anforderungen zu informieren.