Wie lange darf der Führerschein bei Alkohol und Unfall weg?

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Alkohol am Steuer führt zu empfindlichen Strafen: Schon ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot, bei höherer Promillezahl verlängert sich die Sperrfrist deutlich. Wiederholte Verstöße verschärfen die Konsequenzen erheblich, bis hin zum endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis. Die Dauer der Sperre richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
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Dauer des Führerscheinentzugs bei Alkohol am Steuer und Unfall

Personen, die unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzen und einen Unfall verursachen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben finanziellen Bußgeldern und Gefängnisstrafen kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Dauer des Entzugs richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes.

Ab 0,5 Promille: Fahrverbot

Bereits ab einem Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,5 Promille droht ein Fahrverbot. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis in der Regel für einen Monat entzogen. Bei einem BAK von 0,8 bis 1,09 Promille verlängert sich das Fahrverbot auf zwei bis vier Monate.

Ab 1,1 Promille: Sperrfrist

Bei einem BAK von 1,1 Promille oder mehr tritt eine Sperrfrist in Kraft. Während dieser Sperrfrist darf die Person keine Fahrerlaubnis beantragen oder erneuern. Die Länge der Sperrfrist richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Einfacher Fall: Sechs Monate bis fünf Jahre Sperrfrist
  • Qualifizierter Fall (z. B. wiederholte Verstöße): Fünf Jahre bis lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis

Besondere Umstände

Die Dauer des Führerscheinentzugs kann durch bestimmte Umstände verlängert oder verkürzt werden. Zu den erschwerenden Umständen zählen unter anderem:

  • Weitere Verkehrsverstöße während der Sperrfrist
  • Auslösen einer Trunkenheitsfahrt mit Personenschaden
  • Vorliegen von Vorstrafen im Straßenverkehr

Mildernde Umstände können hingegen zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Selbstanzeige der Trunkenheitsfahrt
  • Einschränkung des Fahrverhaltens nach der Tat
  • Nachweis einer Therapie oder Beratung

Die Entscheidung über die Dauer des Führerscheinentzugs trifft die zuständige Behörde im Einzelfall. Dabei werden die Schwere des Verstoßes, die persönlichen Umstände des Täters und die Verkehrssicherheit berücksichtigt.