Wie lange darf ein Indonesier in Deutschland bleiben?

10 Sicht
Indonesische Staatsbürger können sich maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitfensters in Deutschland aufhalten, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Alle innerhalb dieser Zeit verbrachten Tage werden bei der Berechnung berücksichtigt. Der genaue Zeitraum richtet sich nach den Ein- und Ausreisedaten.
Kommentar 0 mag

Aufenthaltsdauer in Deutschland für indonesische Staatsbürger

Indonesische Staatsbürger können sich ohne Visum maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitfensters in Deutschland aufhalten. Diese Regelung gilt für touristische Zwecke, Geschäftsreisen oder Besuche bei Freunden und Verwandten. Crucial ist dabei die Berechnung der Aufenthaltsdauer. Alle innerhalb des 180-Tage-Fensters verbrachten Tage werden addiert und gegen die 90-Tage-Grenze aufgerechnet. Dies bedeutet, dass ein erneuter Aufenthalt von 90 Tagen erst dann möglich ist, wenn bereits 180 Tage seit dem letzten Einreisetag vergangen sind.

Die Berechnung des Zeitraums ist also von den Ein- und Ausreisedaten abhängig und nicht von einem festen Zeitraum. Ein Aufenthalt von beispielsweise 20 Tagen im ersten 180-Tage-Zeitfenster erlaubt somit nicht automatisch eine 70-tägige Reise im darauffolgenden Zeitraum. Die 90 Tage dürfen nicht überschritten werden, auch wenn die 180 Tage seit dem letzten Aufenthalt noch nicht abgelaufen sind.

Es ist wichtig, diese Regelungen genau zu beachten, um eventuelle Probleme bei der Einreise oder dem Aufenthalt in Deutschland zu vermeiden. Eine Überschreitung der 90-Tage-Frist kann zu Schwierigkeiten bei späteren Visumsanträgen führen und im schlimmsten Fall zur Abschiebung führen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Diese Regelung gilt für die visumsfreie Einreise. Für einen längeren Aufenthalt ist immer ein Visum erforderlich.
  • Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Aktuelle und offizielle Informationen sollten immer auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geprüft werden.
  • Bei Fragen zu konkreten Fällen ist die persönliche Beratung durch einen Anwalt oder die zuständige Ausländerbehörde empfehlenswert.