Wie lange muss man verheiratet sein, um einen Pass zu bekommen?

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Eine mindestens zweijährige Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen nach dreijährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland den Weg zur Einbürgerung des Partners ebnen. Dies erfordert die Erfüllung weiterer, individueller Kriterien, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Die Dauer der Ehe ist also ein, aber nicht der einzige, entscheidende Faktor.

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Ehedauer als Voraussetzung für den deutschen Pass

Für ausländische Ehepartner besteht die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit der Ehe die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Dauer der Ehe ist dabei einer von mehreren Faktoren, die bei der Prüfung des Einbürgerungsantrags berücksichtigt werden.

Rechtmäßige Aufenthaltsdauer

Um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können, muss der ausländische Ehepartner mindestens drei Jahre lang rechtmäßig in Deutschland gelebt haben. Diese Zeit kann durch verschiedene Aufenthaltstitel wie Ehegattennachzug, Familienzusammenführung oder Arbeitserlaubnis nachgewiesen werden.

Ehedauer von zwei Jahren

Nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland kann der Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Eine dieser Voraussetzungen ist eine mindestens zweijährige Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen.

Weitere Voraussetzungen

Neben der Ehedauer gibt es noch weitere Kriterien, die für die Einbürgerung erfüllt sein müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch
  • Ausreichendes Einkommen oder sozialhilfesicherndes Vermögen
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Individuelle Prüfung

Die Einbürgerungsbehörde prüft jeden Einbürgerungsantrag individuell. Dabei werden die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt, wie z. B. die Länge der bisherigen Aufenthaltsdauer, die Integration in die deutsche Gesellschaft und die Stabilität der Ehe.

Fazit

Die Dauer der Ehe ist eine wichtige Voraussetzung für einen Einbürgerungsantrag. Allerdings ist sie nicht der einzige entscheidende Faktor. Die Erfüllung weiterer individueller Kriterien ist ebenfalls erforderlich. Die Einbürgerungsbehörde trifft nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände eine Entscheidung über den Antrag.