Kann ich bei Verspätung einen anderen ICE nehmen?

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Bei Zugverspätung von über 20 Minuten entfällt die Zugbindung. Reisende können dann auf andere, nicht reservierungspflichtige Züge umsteigen, um ihr Ziel zu erreichen. Wichtig ist, sich vorab über alternative Verbindungen zu informieren und gegebenenfalls Fahrgastrechte geltend zu machen, um mögliche Entschädigungen zu erhalten.

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Kann ich bei Verspätungen einen anderen ICE nehmen?

Im Falle von Zugverspätungen ab 20 Minuten entfällt die Zugbindung für Reisende mit einer Fahrkarte für einen bestimmten ICE-Zug. Dies bedeutet, dass Betroffene auf andere, nicht reservierungspflichtige Züge umsteigen können, um ihr Ziel zu erreichen.

Um alternative Verbindungen zu finden, empfiehlt es sich, die Fahrplanauskünfte der Deutschen Bahn (DB) zu nutzen oder sich an das DB-Servicepersonal zu wenden. Es ist ratsam, sich vorab über mögliche Alternativen zu informieren, um Wartezeiten und weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Fahrgastrechte geltend zu machen, wenn sich die Verspätung auf mehr als 60 Minuten beläuft. In diesem Fall können Reisende eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises für Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und 50 % für Verspätungen ab 120 Minuten erhalten.

Um Fahrgastrechte geltend zu machen, ist es erforderlich, das Zugticket aufzubewahren und sich bei der DB zu melden. Dies kann über die DB-Website, die DB-App oder an einem DB-Schalter erfolgen. Die Einreichung von Ansprüchen sollte innerhalb eines Monats nach der verspäteten Ankunft erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reisende bei Verspätungen eines ICE-Zuges ab 20 Minuten auf andere, nicht reservierungspflichtige Züge umsteigen können. Es ist ratsam, sich im Voraus über alternative Verbindungen zu informieren und bei Verspätungen ab 60 Minuten Fahrgastrechte geltend zu machen, um eine mögliche Entschädigung zu erhalten.