Kann ich neben dem Handgepäck noch eine Handtasche mitnehmen?

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Die Gepäckbestimmungen variieren je nach Fluggesellschaft. Viele erlauben neben dem Handgepäck die Mitnahme einer Handtasche oder eines Laptops. Für manche Tarife und Airlines ist ein zweites Handgepäckstück sogar kostenfrei, beispielsweise in der Business und First Class.

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Handtasche im Handgepäck: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Frage, ob neben dem regulären Handgepäckstück auch noch eine Handtasche mitgeführt werden darf, beschäftigt viele Reisende. Die Antwort ist leider nicht pauschal zu beantworten, denn die Gepäckbestimmungen sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich und hängen teilweise auch vom gebuchten Tarif ab.

Die gängige Praxis:

Viele Airlines interpretieren die Handgepäckregelung großzügig. Neben dem standardmäßig erlaubten Handgepäck (oft Rollkoffer oder Reisetasche mit definierten Maximalmaßen und -gewicht) wird in der Regel die Mitnahme einer kleinen Handtasche oder eines Laptops in einer Tasche toleriert. Diese zusätzlichen Gegenstände sollten jedoch klein und kompakt sein und dürfen das Hauptstück an Größe und Gewicht nicht übertreffen. Stellen Sie sich vor: Ihre Handtasche sollte bequem unter dem Vordersitz verstaut werden können oder in das Gepäckfach passen. Ein übergroßer Shopper oder eine voluminöse Reisetasche wird hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit als zusätzliches Handgepäckstück gewertet und kann gegebenenfalls kostenpflichtig aufgegeben werden müssen.

Tarifabhängigkeit:

Ein entscheidender Faktor ist der gebuchte Tarif. Bei höherklassigen Buchungen wie Business oder First Class bieten viele Airlines deutlich großzügigere Gepäckbestimmungen an, die oft sogar ein zweites Handgepäckstück kostenlos beinhalten. Im Economy-Tarif sind die Regeln hingegen meist strenger definiert.

Die Sicherheitsbestimmungen:

Unabhängig von den Bestimmungen der Fluggesellschaften müssen alle Gegenstände, die Sie mit an Bord nehmen, den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Flüssigkeiten müssen in entsprechend kleinen Behältern verpackt sein, scharfe Gegenstände sind oft verboten.

Vor dem Flug informieren:

Um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vor dem Abflug über die genauen Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft zu informieren. Diese finden Sie in der Regel auf der Website des Anbieters, in der Buchungsbestätigung oder können beim Kundenservice erfragt werden. Achten Sie besonders auf die genauen Maße und Gewichtsangaben für das Handgepäck.

Fazit:

Eine kleine Handtasche neben dem Haupt-Handgepäckstück ist bei den meisten Fluggesellschaften in der Regel akzeptiert, solange sie die angegebenen Maße nicht überschreitet und den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Check-in-Personal. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich vorab über die spezifischen Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft informieren und gegebenenfalls eher zu klein als zu groß packen. Ein kurzer Anruf beim Kundenservice kann Ihnen viel Stress und möglicherweise unnötige Kosten am Flughafen ersparen.