Was darf ich zollfrei einführen?

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Reisende sollten beachten: Die Einfuhrumsatzsteuer entfällt nur bei Waren unter geringem Wert aus Nicht-EU-Ländern. Seit Juli 2021 gilt für kommerzielle Sendungen keine Freigrenze mehr. Ab 150 Euro Warenwert können zudem Zollgebühren anfallen – die Höhe ist warenspezifisch. Eine vorherige Zollinformation ist empfehlenswert.

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Zollfrei einführen? Der Überblick für Reisende und Online-Shopper

Die Frage nach dem zollfreien Einfuhrwert beschäftigt viele Reisende und Online-Shopper. Die Regeln sind komplex und ändern sich gelegentlich, daher lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Bestimmungen. Ein einfacher Satz wie “Zollfrei bis 150 Euro” greift zu kurz und kann zu bösen Überraschungen führen.

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt eine Freigrenze. Für Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Länder) gilt eine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Diese Freigrenze ist jedoch niedrig und beträgt aktuell 150 €. Wichtig dabei ist: Diese Freimenge gilt nur für den privaten Gebrauch und bezieht sich auf den Gesamtwert aller mitgeführten Waren. Existiert eine kommerzielle Absicht – beispielsweise der Weiterverkauf der Waren – entfällt die Freigrenze gänzlich.

Die entscheidenden Unterschiede:

  • Private Einfuhr: Bei der privaten Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern unter 150 € Wert entfällt die Einfuhrumsatzsteuer. Zollgebühren fallen in der Regel erst ab einem Warenwert von 150 € an. Wichtig: Der Wert bezieht sich auf den Gesamtwert aller Waren, die Sie mitführen. Einzelne Waren unter 150€ können also trotzdem zu Zollgebühren führen, wenn der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag übersteigt.
  • Kommerzielle Einfuhr: Seit Juli 2021 gilt für kommerzielle Sendungen keine Freigrenze mehr. Das heißt, selbst bei geringen Warenwerten fallen Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer an. Der Begriff “kommerziell” ist hier weit gefasst und umfasst auch den Wiederverkauf oder die Weitergabe an Dritte gegen Entgelt. Der Nachweis des privaten Gebrauchs kann im Zweifel schwierig sein.
  • Zollgebühren: Oberhalb der 150-Euro-Grenze fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer (aktuell zwischen 19% und 7%, je nach Ware) auch Zollgebühren an. Die Höhe der Zollgebühren ist warenspezifisch und richtet sich nach dem jeweiligen Zolltarifnummer (HS-Code) der Ware. Es handelt sich also nicht um einen pauschalen Prozentsatz. Informieren Sie sich vorab über den Zolltarif!
  • Tabakwaren und Alkohol: Für Tabakwaren und alkoholische Getränke gelten besondere Regelungen und deutlich niedrigere Freimengen, die unabhängig von der 150-Euro-Grenze sind. Eine Überschreitung dieser Mengen führt automatisch zu Zollgebühren und Steuern, auch wenn der Gesamtwert unter 150 € bleibt.
  • Gefährliche Güter: Die Einfuhr bestimmter gefährlicher Güter ist verboten oder an strenge Auflagen gebunden. Informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Zollbehörden.

Empfehlungen:

  • Vorab informieren: Nutzen Sie die Online-Ressourcen des deutschen Zolls (z.B. die Zolltarifdatenbank) oder wenden Sie sich direkt an die Zollbehörden, um Unsicherheiten zu vermeiden. Eine vorherige Zollinformation, insbesondere bei Waren über 150 €, ist unbedingt empfehlenswert.
  • Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Kaufbelege und Versandunterlagen auf, um den Warenwert im Falle einer Zollkontrolle nachweisen zu können.
  • Waren korrekt deklarieren: Geben Sie bei der Zollabfertigung alle Waren korrekt an. Falschangaben können zu Strafen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Regeln zum zollfreien Einführen sind komplex. Eine sorglose Annahme einer pauschalen Freigrenze kann zu hohen Nachzahlungen führen. Vorsicht und gründliche Information vor Reiseantritt oder Bestellung aus dem Ausland sind unerlässlich.