Welche Maße darf ein Aufgabegepäck haben?
Die maximal erlaubte Größe für Aufgabegepäck liegt meist bei 158 cm (Summe Länge + Breite + Höhe). Internationale Flüge weisen oft abweichende Richtlinien auf. Überschreitungen sind zwar möglich, führen aber zusätzlich zu Kosten. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Fluggesellschaft.
Reisegepäck-Maße: Die entscheidenden Zentimeter für Ihren Flug
Ein entspannter Urlaub beginnt schon lange vor dem Abflug – und ein wichtiger Faktor dafür ist die richtige Gepäckplanung. Denn wer mit übergroßen Koffern am Check-in Schlange steht und unerwartete Zusatzkosten zahlen muss, startet mit ordentlich Stress. Die Frage nach den erlaubten Maßen des Aufgabegepäcks ist daher zentral.
Die oft zitierte Faustregel von maximal 158 cm (Länge + Breite + Höhe) ist ein guter Anhaltspunkt, aber keine Garantie. Diese Richtlinie wird zwar von vielen Fluggesellschaften verwendet, gilt aber nicht universell und weicht je nach Airline, Flugklasse und sogar dem Zielflughafen ab. Low-Cost-Carrier haben oft strengere Vorgaben als traditionelle Fluglinien. Auch internationale Flüge, insbesondere interkontinentale, weisen häufig abweichende Bestimmungen auf. Ein Flug innerhalb Europas kann andere Regeln haben als ein Flug nach Nordamerika oder Asien.
Warum die 158 cm nur ein Richtwert sind:
Die Angabe von 158 cm ist eine Summe der drei Außenmaße des Gepäckstücks. Dies bedeutet, dass ein Koffer mit den Maßen 60 x 50 x 28 cm (138 cm) problemlos transportiert werden kann, während ein anderer mit den Maßen 70 x 40 x 48 cm (158 cm) bereits an der Grenze liegt und möglicherweise zusätzliche Gebühren verursacht. Die genaue Berechnung kann von Airline zu Airline unterschiedlich sein – manche berücksichtigen auch Griffe und Rollen in den Maßen.
Zusätzliche Gebühren für Übergepäck:
Überschreitet Ihr Gepäck die zulässigen Maße, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese können je nach Ausmaß der Überschreitung und der Fluggesellschaft erheblich sein. Manchmal ist es sogar günstiger, ein zweites Gepäckstück aufzugeben, als für ein übergroßes Gepäckstück zu zahlen. Auch das Gewicht spielt eine Rolle: Viele Airlines haben Gewichtsbegrenzungen, die zusätzlich zu den Größenbeschränkungen beachtet werden müssen.
Vor dem Abflug informieren – so vermeiden Sie böse Überraschungen:
Um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vor dem Abflug über die genauen Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft zu informieren. Die Informationen finden Sie in der Regel:
- Auf der Webseite der Fluggesellschaft: Suchen Sie nach “Gepäckbestimmungen”, “Handgepäck” oder “Aufgabegepäck”.
- In Ihrer Buchungsbestätigung: Oftmals sind die wichtigsten Gepäckinformationen in der Buchungsbestätigung enthalten.
- Im Kundenservice der Fluggesellschaft: Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt an den Kundenservice.
Kurz gesagt: Die 158 cm-Regel ist ein nützlicher Richtwert, aber kein Ersatz für die genaue Überprüfung der Gepäckbestimmungen Ihrer gewählten Fluggesellschaft. Nehmen Sie sich die Zeit für diese Recherche – es erspart Ihnen Zeit, Nerven und Geld am Flughafen!
#Aufgabegepäck#Grenzen#MasseKommentar zur Antwort:
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